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Ab 2010 zahlen Sie weniger Steuern durch das Bürgerentlastungsgesetz

Das gab es noch nie! – Am 19. Juni 2009 erließ der Deutsche Bundestag das „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ und verabschiedete damit die größte Steuerentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik. Damit trägt die Bundesregierung einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung.

Ab 2010 werden alle Beiträge des Steuerpflichtigen für sich oder eine ihm gegenüber unterhaltsberechtigte Person (z. B. seinen Ehegatten sowie seine Kinder) zu einer Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung absetzbar. Einen Höchstbeitrag gibt es nicht, so dass alle tatsächlich aufgewandten Beiträge als Sonderausgaben angesetzt werden können.

Verstärkt wird die Entlastung zusätzlich durch die Steuersenkung im Rahmen des Konjunkturpaketes II.

Ab 2010 werden alle Bürger durch dieses neue Gesetz entlastet – egal ob Angestellte, Selbstständige, gesetzlich oder privat Versicherte. Wie viel das sein könnte, beantwortet Ihnen gern der Berater in Ihrer Nähe.