So rechnet sich das Bürgerentlastungsgesetz für Singles
Beispiel:
- Arbeitnehmer, männlich, ledig, 32 Jahre alt, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert, keine Kirchensteuer
- Bruttojahreseinkommen 30.000 Euro
- Jährliche Entlastung aus Bürgerentlastungsgesetz und Konjunkturpaket II:
ca. 1.020 Euro*
Investiert dieser Arbeitnehmer seine Entlastungen aus dem Bürgerentlastungsgesetz und dem Konjunkturpaket II z.B. in eine betriebliche Altersversorgung, dann können
• aus monatlich ca. 85 Euro Entlastung* ca. 430 Euro Monatsrente** werden !
Besonderer Hebel der bAV - die zusätzliche Steuerentlastung:
Unter Berücksichtigung der Steuer- und Sozialversicherungs-Ersparnis im Rahmen einer Entgeltumwandlung könnte bei einem monatlichen Nettoaufwand von nur 85 Euro sogar ein Bruttobeitrag von rund 170 Euro investiert werden. Daraus ergeben sich ca. 877 Euro Monatsrente**!
* Vorläufige Berechnung ohne Gewähr
** Die ausgewiesene Rente ist unverbindlich. Annahmen: Fondsgebundene Direktversicherung: Gesamtrente inklusive nicht garantierter Überschüsse, Beginn 1. November 2009, Rentenbeginnalter 67, Rentengarantiezeit fünf Jahre, Vertragsart Einzel, dynamische Rente.


