Das Bürgerentlastungsgesetz - Prof. Rürup über das neue Gesetz, Altersvorsorge und die neue Bundesregierung

Bürgerentlastungsgesetz
Die Finanzkrise hat das Vertrauen vieler Menschen in die private Altersvorsorge erschüttert. Trotzdem ist sie wichtiger denn je. Durch das Bürgerentlastungsgesetz haben die meisten Bürger 2010 ein höheres Nettoeinkommen. Prof. Bert Rürup im Interview über das Bürgerentlastungsgesetz, Altersvorsorge und die neue Bundesregierung.
Die Maßnahme ist vernünftig, sie wurde allerdings vom Bundesverfassungsgericht erzwungen. Deswegen wäre es falsch, bei der Steuerbefreiung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von einem Steuergeschenk zu sprechen. Beim Bürgerentlastungsgesetz handelt es sich in Tat und Wirklichkeit vielmehr um eine Korrektur eines verfassungswidrigen Missstands. Dies führt jedoch tatsächlich zu einer signifikanten Entlastung der Bürgerinnen und Bürger.
Wie wirkt das Bürgerentlastungsgesetz und welche finanziellen Vorteile bringt es den Bürgern?
Zu einer Entlastung kommt es über zwei Kanäle: Zum einen können ab 2010 nahezu die gesamten Beiträge zur gesetzlichen wie zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Nicht wenige mussten diese Beiträge bislang zu einem größeren Teil aus versteuertem Einkommen zahlen.
Zum anderen können weitere Vorsorgeaufwendungen – zum Beispiel Beiträge zur Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung – berücksichtig werden. Dies allerdings nur dann, wenn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung die um 400 Euro angehobenen Höchstbeträge noch nicht ausschöpfen. In der Summe werden die meisten Bürgerinnen und Bürger „mehr Netto vom Brutto“ in der Tasche haben. Da die steuerliche Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgabenabzug konstruiert ist und damit das zu versteuernde Einkommen mindert, profitieren die Besserverdienden mit einem hohen Grenzsteuersatz besonders. Stark entlastet werden auch diejenigen, die die höchsten Vorsorgeaufwendungen leisten wie etwa ein alleinverdienender, selbstständiger Familienvater, der sich und seine Familie privat versichert hat oder auch ein abhängig Beschäftigter mit einem Jahreseinkommen über 40.000 Euro.
Zum anderen können weitere Vorsorgeaufwendungen – zum Beispiel Beiträge zur Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung – berücksichtig werden. Dies allerdings nur dann, wenn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung die um 400 Euro angehobenen Höchstbeträge noch nicht ausschöpfen. In der Summe werden die meisten Bürgerinnen und Bürger „mehr Netto vom Brutto“ in der Tasche haben. Da die steuerliche Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgabenabzug konstruiert ist und damit das zu versteuernde Einkommen mindert, profitieren die Besserverdienden mit einem hohen Grenzsteuersatz besonders. Stark entlastet werden auch diejenigen, die die höchsten Vorsorgeaufwendungen leisten wie etwa ein alleinverdienender, selbstständiger Familienvater, der sich und seine Familie privat versichert hat oder auch ein abhängig Beschäftigter mit einem Jahreseinkommen über 40.000 Euro.
Ja, viele Menschen haben im nächsten Jahr nicht nur aufgrund des Bürgerentlastungsgesetzes ein höheres Nettoeinkommen, sondern auch infolge der Verringerung ihrer Einkommensteuerbelastung im Zuge der Tarifreform aus dem Konjunkturpaket II sowie aus der um zwei Prozentpunkte steigenden Steuerfreistellung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, den berufsständischen Versorgungswerken und der Rürup-Rente. Und natürlich ist es eine sinnvolle, da nachhaltige, Möglichkeit, diese zusätzlichen finanziellen Spielräume zur Erhöhung der Vorsorgeaufwendungen zu nutzen, sofern man sich im Alter nicht einschränken will.
Die über 500 Mrd. Euro an zusätzlichen Staatsschulden, die bis zum Jahr 2013 aufgenommen werden müssen, resultieren nicht allein aus den Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise. Gut die Hälfte stammt aus Einnahmeausfällen und Mehrausgaben infolge des Einbruchs der Wirtschaftsleistung. Dieser Teil ist eigentlich kein Problem, denn er verschwindet von selbst, wenn sich unsere Wirtschaft wieder erholt und das Niveau vor der Rezession erreicht hat.
Die Maßnahmen zur konjunkturellen Stützung im In- und Ausland haben bereits gewirkt. Die Horrorszenarien mit Rückgängen des Bruttoinlandsprodukts allein in diesem Jahr um bis zu 7 Prozent – wie sie noch vor einigen Monaten kursierten – werden definitiv nicht eintreffen. Dennoch wird es noch etwa drei Jahre dauern, bis sich die deutsche Volkswirtschaft wieder auf dem Niveau des Jahres 2008 – vor dem Einbruch – befindet.
Die Maßnahmen zur konjunkturellen Stützung im In- und Ausland haben bereits gewirkt. Die Horrorszenarien mit Rückgängen des Bruttoinlandsprodukts allein in diesem Jahr um bis zu 7 Prozent – wie sie noch vor einigen Monaten kursierten – werden definitiv nicht eintreffen. Dennoch wird es noch etwa drei Jahre dauern, bis sich die deutsche Volkswirtschaft wieder auf dem Niveau des Jahres 2008 – vor dem Einbruch – befindet.
Zwischen diesen Politikfeldern bestehen intensive Wechselwirkungen und es ist anzunehmen, dass die neuen Koalitionspartner dies wissen. Natürlich wäre eine Senkung der Einkommensteuerbelastung ohne eine Gegenfinanzierung – sei es über Ausgabenkürzungen oder die Erhöhung anderer Steuern – wünschenswert. Genauso wünschenswert, ja notwendig ist es aber auch, das Verhältnis von Staatsverschuldung und Bruttoinlandsprodukt, die Schuldenstandsquote, die bis zum Jahr 2013 von 64 auf über 80 Prozent angestiegen sein wird, zu verringern. Eine Senkung dieser Quote ist erforderlich, sowohl um die langfristigen Wachstumsbedingungen zu verbessern als auch um die Belastungen der zukünftigen Generationen nicht noch weiter zu erhöhen. Die Einkommensteuerbelastung ohne Gegenfinanzierung zu senken und gleichzeitig die Schuldenstandsquote zu reduzieren, geht ebenso wenig wie es einem realen Münchhausen gelänge, sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf zu ziehen. Natürlich ist es richtig, dass Steuersenkungen – bei den Unternehmenssteuern allerdings weit mehr als bei der Einkommensteuer – das Wirtschaftswachstum stimulieren. Nur, das daraus erwachsende zusätzliche Steueraufkommen ist stets niedriger als die Steuerausfälle aufgrund der Entlastungen.
Sorgen hin, Ängste her, bestehende Versorgungslücken werden durch die Finanzkrise nicht kleiner, sondern eher größer. Und eine Verringerung der Vorsorgeanstrengungen in der Gegenwart kann aufgrund des achten Weltwunders, dem Zinseszinseffekt, – wenn überhaupt – nur mit großen Anstrengungen in der Zukunft nachgeholt werden. Die Ängste der Bevölkerung sind angesichts des im internationalen Vergleich bei uns dichten Sicherungsnetzes bei der staatlich geförderten Altersvorsorge übertrieben, dennoch muss man Verständnis dafür haben. Denn leider sind Informationsstand und Wissen in Sachen Kapitalanlage und Finanzmärkte bei großen Teilen der deutschen Bevölkerung – vorsichtig formuliert – „sehr überschaubar“.
Im Interesse der nachhaltigen Finanzierung einer gesetzlichen Rentenversicherung soll nach dem geltenden Recht das Rentenniveau bis zum Jahr 2030 um fast 20 Prozent sinken. Eine pauschale Antwort auf die Frage nach den richtigen Reaktionen der Bürger kann es aber nicht geben. Denn Altersvorsorge muss maßgeschneidert sein, entsprechend den individuellen Gegebenheiten wie Alter, Art der Berufstätigkeit , Familienstand, Anzahl der Kinder. Was für einen 30jährigen verheirateten Facharbeiter richtig wäre, muss definitiv keine gute Lösung für die Probleme einer 45jährigen Selbstständigen oder einer alleinerziehenden Verkäuferin sein. Wichtig ist allerdings, dass niemand den Kopf in den Sand steckt und damit heute die Augen vor den Problemen der Zukunft verschließt. Dies hilft ebenso wenig, wie es Kindern hilft, die Decke über den Kopf zu ziehen, wenn sie sich verstecken wollen. Das Gegenteil ist richtig: Jetzt aktiv werden!


