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So rechnet sich das Bürgerentlastungsgesetz für Selbstständige

Beispiel:

  • Selbstständiger, männlich, ledig, 40 Jahre alt, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert, keine Kirchensteuer
  • Bruttojahreseinkommen 80.000 Euro
  • Jährliche Entlastung aus Bürgerentlastungsgesetz und Konjunkturpaket II:
    ca. 1.361 Euro*

Investiert der Selbstständige seine Entlastung aus Bürgerentlastungsgesetz und Konjunkturpaket II in eine Basisrente (Rürup-Rente), dann können

• aus monatlich ca. 113 Euro Entlastung* ca. 338 Euro monatliche Gesamtrente** werden !

Das besondere Rentengeschenk des Staates bei der Rürup-Rente: Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge steigt jährlich um 2 % bis auf 100 % im Jahr 2025.

* Vorläufige Berechnung ohne Gewähr
** Die ausgewiesene Rente ist unverbindlich. Annahmen: Fondsgebundene Basisrente inklusive nicht garantierter Überschüsse, Beginn 1. November 2009, Rentenbeginnalter 67, Rentengarantiezeit fünf Jahre, Vertragsart Einzel, dynamische Rente.