So rechnet sich das Bürgerentlastungsgesetz für Selbstständige
Beispiel:
- Selbstständiger, männlich, ledig, 40 Jahre alt, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert, keine Kirchensteuer
- Bruttojahreseinkommen 80.000 Euro
- Jährliche Entlastung aus Bürgerentlastungsgesetz und Konjunkturpaket II:
ca. 1.361 Euro*
Investiert der Selbstständige seine Entlastung aus Bürgerentlastungsgesetz und Konjunkturpaket II in eine Basisrente (Rürup-Rente), dann können
• aus monatlich ca. 113 Euro Entlastung* ca. 338 Euro monatliche Gesamtrente** werden !
Das besondere Rentengeschenk des Staates bei der Rürup-Rente: Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge steigt jährlich um 2 % bis auf 100 % im Jahr 2025.
* Vorläufige Berechnung ohne Gewähr
** Die ausgewiesene Rente ist unverbindlich. Annahmen: Fondsgebundene Basisrente inklusive nicht garantierter Überschüsse, Beginn 1. November 2009, Rentenbeginnalter 67, Rentengarantiezeit fünf Jahre, Vertragsart Einzel, dynamische Rente.


