Ab 2010 zahlen Sie weniger Steuern durch das Bürgerentlastungsgesetz
Die Inhalte des Bürgerentlastungsgesetzes
Ab 1. Januar 2010 können die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung steuerlich geltend gemacht werden – darunter fallen sowohl die Beiträge zur gesetzlichen als auch zur privaten Krankenversicherung. Dabei werden alle Aufwendungen zur medizinischen Grundversorgung vom Finanzamt anerkannt. Durch die unmittelbare Übertragung auf das Lohnsteuerverfahren wird die Entlastung den Bürgern direkt zugute kommen, das bedeutet: Jeden Monat mehr Netto auf dem eigenen Girokonto.
Die Grafik zeigt die Entlastung (absolute Betrachtung) durch das Bürgerentlastungsgesetz für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer sowie einen privat versicherten Selbstständigen.
* Steuertarif 2010, ohne Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags, etwaiger Kirchensteuerbelastung und der Günstigerprüfung
Was das für Sie bedeutet, beantwortet Ihnen gern der Berater in Ihrer Nähe.


