Schnelleinstieg

Kontakt

Kunden-Log-In
Kontakt

Sie haben Fragen? Wir haben Antworten!

Rufen Sie uns unter folgender Nummer an:

0800 - 6649511
Mo - Fr 8.30-18.00 Uhr (kostenlos*)

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme auch in dieser Form:

*aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichende Tarife aus dem Mobilfunk

Veränderungen für Mitglieder der privaten Kranken- und Pflegversicherung

Auch privat Krankenversicherte profitieren vom neuen Bürgerentlastungsgesetz.

Im Zuge der Gleichberechtigung können jedoch nur die Beiträge zur Basisversicherung steuerlich geltend gemacht werden – absetzbar sind also nur die Teile des Beitrags, die den Pflichtleistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung entsprechen. Zusatzleistungen – etwa die Chefarztbehandlung oder das Einzelzimmer im Krankenhaus – werden hiervon ausgenommen.

Versicherte der privaten Krankenversicherungen werden in nächster Zeit von ihren Krankenversicherungen angeschrieben und erhalten Bescheinigungen über die abzugsfähigen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge. Diese Bescheinigung kann dann von Arbeitnehmern dem Arbeitgeber vorgelegt werden, damit dieser die Beiträge sofort beim Lohnsteuerabzug 2010 berücksichtigt.

Was das konkret für Sie bedeutet, beantwortet Ihnen gern der Berater in Ihrer Nähe.