Betriebliche Altersversorgung mit HORBACH – Altersvorsorge mit doppelter Förderung

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26. August 2022

Die Rente ist sicher … Erinnern Sie sich noch an diesen Satz des ehemaligen Bundesarbeits­ministers Norbert Blüm? Fast ein Vierteljahrhundert ist die Verabschiedung der damals hoch umstrittenen Rentenreform im Deutschen Bundestag inzwischen her, und sicher ist dabei nur noch eines: Die gesetzliche Rente allein wird für die meisten Menschen, die heute im Berufsleben stehen, nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten.

Längst haben sich deswegen weitere Wege der zusätzlichen Absicherung etabliert: Neben der privaten Altersvorsorge mit all ihren Facetten spielt dabei die betriebliche Altersversorgung – kurz: bAV – eine wichtige Rolle.

Das beliebteste Modell: die Direktversicherung

Einer, der sich mit betrieblichen Vorsorgekonzepten bestens auskennt, ist Jürgen Iltgen. Der 57-Jährige ist seit 1988 als selbstständiger Handelsvertreter für HORBACH tätig und berät bundesweit sowohl Arbeitnehmende als auch Firmen zu den Möglichkeiten der bAV.

Insgesamt fünf sogenannte Durchführungswege erlaubt der Gesetzgeber für die bAV, von denen Jürgen Iltgen jedoch vor allem einen vermittelt: Neun von zehn Mitarbeitenden schließen seiner Erfahrung nach ihre Betriebsrente in Form einer Direktversicherung ab. Bei rein arbeitgeberfinanzierten Lösungen können dabei weitere Versorgungswege und auch die betriebliche Krankenversicherung hinzugenommen werden.

Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine Rentenversicherung, die die Firma als Versicherungsnehmer für seine Angestellten als versicherte Person abschließt. Ab dem Erreichen des vereinbarten Rentenalters – dieses kann, muss aber nicht zwingend mit dem gesetzlichen Rentenalter übereinstimmen – erfolgt die Auszahlung an den Versorgungsberechtigten. Nur dieser ist in dieser Konstellation bezugsberechtigt. Je nachdem, welches Produkt konkret gewählt wird, besteht dann gegebenenfalls die Möglichkeit einer einmaligen Kapitalauszahlung statt der monatlichen Rentenzahlung.

Vorsorge mit Sahnehäubchen – dank der Entgeltumwandlung

Zunächst einmal bietet die Direktversicherung also nichts anderes als eine private Rentenver­sicherung. Sie unterscheidet sich jedoch insbesondere in einem wesentlichen Punkt von Letzterer: Während eine Privatrente immer aus dem Nettoeinkommen finanziert wird, werden die Beiträge zur bAV vom Brutto abgeführt.

Das hat den entscheidenden Vorteil, dass der angesparte Betrag etwa doppelt so hoch ausfällt wie der Betrag, um den sich das Nettoeinkommen reduziert. Denn da sich bei der sogenannten Entgeltumwandlung das Bruttoeinkommen reduziert, spart man über die Gehaltsabrechnung automatisch Steuern und Sozialabgaben.

So hat beispielsweise eine 40-jährige Berlinerin, die 2.500 Euro brutto verdient – bei Steuerklasse I, ohne Kinder und gesetzlich versichert – normalerweise ein Netto von 1.698 Euro (Stand: 2021). Zahlt sie nun monatlich 100 Euro direkt von ihrem Bruttogehalt in die bAV ein, bleiben ihr unterm Strich 1.643 Euro*. Das heißt: Mit einem realen Aufwand von 55 Euro hat sie 100 Euro in ihre betriebliche Altersversorgung investiert.

Wer möchte, kann auch deutlich mehr Entgelt umwandeln: Der Staat fördert die Betriebsrente, indem er den Arbeitnehmenden die Steuern auf die Beiträge erlässt, solange diese eine Höhe von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West) nicht überschreiten. Aktuell (2021) entspricht das einem Betrag von 6.816 Euro pro Jahr bzw. 568 Euro im Monat. Exakt die Hälfte davon – also 3.408 Euro pro Jahr bzw. 284 Euro im Monat – sind außerdem sozialabgabenfrei.

Und nun kommt die Firma ins Spiel

Soweit die staatliche Förderung der bAV. Hinzu kommt jedoch ein weiterer erheblicher Vorteil: Weil auch das Unternehmen bei der Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart, ist es mittlerweile gesetzlich verpflichtet, den Einzahlungsbetrag seiner Arbeitnehmenden um 15 Prozent aufzustocken. Die Berlinerin aus dem oben angeführten Beispiel würde demnach also mit einem realen Aufwand von 55 Euro satte 115 Euro pro Monat für ihre bAV ansparen.

Diese zusätzliche Förderung durch den Arbeitgebenden ist im Rahmen des 2017 verabschiedeten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung – kurz: Betriebsrentenstärkungsgesetz – rechtlich geregelt worden:

  • Für alle ab 2019 neu abgeschlossenen bAV-Verträge muss der Arbeitgebende die 15 Prozent zuzahlen.
  • Für alle älteren Verträge gilt dies seit dem 1. Januar 2022 ebenfalls.

Informieren Sie sich hier ausführlich über das Betriebsrenten­stärkungs­gesetz und wie Sie schon jetzt bei Ihren Mitarbeitenden punkten können.

Eine klassische Win-Win-Situation

Allerdings leisteten viele Unternehmen diese 15 Prozent bereits vor 2022 schon freiwillig. Der Grund: Auf diese Weise halten sie bei vergleichsweise geringem monetärem Aufwand – schließlich sparen auch sie bei den Sozialabgaben – ein wirksames Instrument zur Mitarbeiterbindung in den Händen. So geht dem Unternehmen kein wertvolles Knowhow verloren. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels werden Iltgen und sein Team häufig damit beauftragt, individuelle und für die Mitarbeitenden auch sinnvolle Vorsorgekonzepte zu entwickeln, in denen sich die Leitkultur des Unternehmens widerspiegelt. Auf diese Weise können sich Firmen im Wettbewerb um die Gewinnung und Bindung geeigneter Mitarbeitenden von ihren Mitbewerbern absetzen. Ein Unternehmen, das freiwillig mehr in die bAV investiert, als es laut der gesetzlichen Vorgaben müsste, kann auch potenzielle neue Fachkräfte durch dieses Engagement überzeugen. Deshalb liegen die Zuschüsse in Unternehmen oftmals sogar noch über den gesetzlichen Vorgaben.

Während also die Mitarbeitenden von der hohen doppelten Förderung und einem dadurch entstehenden guten Ertrag profitiert, kann der Arbeitgebende die Motivation und das Engagement seiner Belegschaft langfristig steigern.

Ebenfalls gut zu wissen: Die Direktversicherung ist portabel, das heißt, sie kann bei einem Arbeitgeberwechsel mitgenommen und beim neuen Unternehmen fortgeführt werden. Darüber hinaus sind die erworbenen Ansprüche des Arbeitnehmenden pfändungs- und Hartz-IV-sicher – und gehen bei einer Insolvenz des Arbeitgebenden nicht in die Konkursmasse mit ein, sondern gehören von Anfang an dem Mitarbeitenden.

Der Sonderfall: Absicherung für die Geschäftsführung

Besondere Ansprüche an die bAV stellt die Situation der Gesellschafter-Geschäftsführerinnen und Gesellschafter-Geschäftsführer. Für deren Absicherung bietet sich zusätzlich der Durchführungsweg der Unterstützungskasse an. Hier sind deutlich höhere Einzahlungen möglich als bei der Direktversicherung und so kann die Versorgung der Organpersonen dargestellt werden.

Die HORBACH Expertise: Individuelle Beratung für alle Beteiligten

Jürgen Iltgen berät als bAV-Spezialist und selbstständiger Handelsvertreter für HORBACH Unternehmen ebenso wie die einzelnen Mitarbeitenden. „Am Anfang steht eigentlich immer das Gespräch mit der Unternehmensleitung“, berichtet er von seinen Erfahrungen.

„Gemeinsam schauen wir, welcher Weg sich für die spezielle Situation im Unternehmen am besten eignet. Auf der Basis dieser Überlegungen entwickeln wir gemeinsam ein Konzept.“

Die HORBACH Expertise: Individuelle Beratung für alle Beteiligten

Jürgen Iltgen berät als bAV-Spezialist und selbstständiger Handelsvertreter für HORBACH Unternehmen ebenso wie die einzelnen Mitarbeitenden. „Am Anfang steht eigentlich immer das Gespräch mit der Unternehmensleitung“, berichtet er von seinen Erfahrungen. „Gemeinsam schauen wir, welcher Weg sich für die spezielle Situation im Unternehmen am besten eignet. Auf der Basis dieser Überlegungen entwickeln wir gemeinsam ein Konzept.“

Dabei, so Iltgen, würden Produkte in ein Portfolio zusammengefasst, die den verschiedenen Ansprüchen der Mitarbeitenden gerecht werden. „Die Arbeitnehmerin Anfang 50 hat natürlich andere Bedürfnisse als der 19-jährige Azubi. Selbstverständlich achten wir darauf, dass wir insgesamt nur stark performende Produkte anbieten. Aber indem wir eine Vorauswahl geeigneter Angebote treffen, sind wir sicher, dass am Ende für alle das Passende dabei ist.“

Allerdings, betont der HORBACH Berater, hätten die Mitarbeitenden selbstverständlich die Wahl. „Nach der ausführlichen Beratung der Unternehmensleitung vereinbaren wir Einzeltermine mit allen Mitarbeitenden. Dabei können sie aus dem für das Unternehmen erstellte Portfolio nach ihren eigenen Vorlieben auswählen.“ Typisch, erklärt Jürgen Iltgen, sei beispielweise, dass immer auch nachhaltige Investmentprodukte enthalten seien, weil der Nachhaltigkeitsaspekt nicht nur, aber vor allem für die jüngere Generation eine zunehmend wichtige Rolle spiele. Somit hat jeder Mitarbeitende die Möglichkeit, seine bAV-Absicherung nach seinen Anlagevorlieben und seiner persönlichen Risikoaffinität von Iltgen gestalten zu lassen.

Full Service – und nichts von der Stange

Für die Unternehmen entsteht, wenn sie die bAV in die Hände erfahrener HORBACH Spezialisten legen, so gut wie kein administrativer Aufwand: „Mit unserer Dienstleistung stehen für alle Fragen rund um die bAV als Schnittstelle zwischen Arbeitgeber, Mitarbeitenden, Versicherern und der Lohnabteilung zur Verfügung. Um das Versorgungs­konzept mit einer entsprechenden Versorgungsordnung auch in einen rechtssicheren Mantel kleiden zu können, besteht die Möglichkeit, unseren Kontakt zu einer seit Jahren auf bAV spezialisierten und bundesweit tätigen Anwaltskanzlei nutzen. Auf diese Weise profitieren alle von einer professionellen und rechtssicheren Dienstleistung.“

Als Berater führt Jürgen Iltgen das Unternehmen mit seinen Mitarbeitenden zur individuell passenden bAV – nach dem bewährten Best-Select-Prinzip von HORBACH. „Bei uns gibt es nichts von der Stange“, bestätigt Jürgen Iltgen. „Jedes Unternehmen ist anders, jeder Arbeitnehmende ebenfalls. Unser Ziel ist, unter Berücksichtigung aller wichtigen Aspekte die optimale Vorsorgelösung zu finden – und zwar so, dass weder die Unternehmen noch die Arbeitnehmenden jemals Sorgen damit haben.“

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