
Flug fällt aus, Lärm im Hotel: Ihre Ansprüche bei bösen Urlaubs-überraschungen.
Die Deutschen reisen gerne – und viel. Doch auch in der schönsten Zeit des Jahres kann es zu bösen Überraschungen kommen, denn nicht immer läuft alles reibungslos: Ein annullierter Flug oder Baulärm im Hotel sind nur zwei Beispiele dafür, dass Urlaubsträume wie Seifenblasen zerplatzen können. Welche Rechte haben Sie dann?
Ihre Rechte rund um den Flug
Wenn Sie am Flughafen stehen und erfahren, dass Ihr Flug annulliert wurde oder ein paar Stunden später startet, könnten Sie folgende Ansprüche gegenüber Ihrer Fluggesellschaft geltend machen, die von Finanztip im Juni 2018 veröffentlicht wurden:
- Wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Reisestart storniert wird, haben Sie normalerweise einen Anspruch von 125 bis zu 600 Euro Entschädigung.
- Bei einer Flugüberbuchung gelten die gleichen Rechte wie bei einem stornierten Flug.
- Bei einer Flugverspätung ab drei Stunden können Ihnen zwischen 250 und 600 Euro als Entschädigung zustehen.
- In der Regel muss die Fluggesellschaft ab einer Verspätung von zwei Stunden für Verpflegung sorgen. Findet der Abflug erst am nächsten Tag statt, müssen auch eine Unterkunft und der Transfer vom und zum Flughafen von der Fluggesellschaft bezahlt werden.
- Wenn das Gepäck verloren geht oder beim Flug beschädigt wird, können laut dem Montrealer Abkommen bis zu 1.350 Euro erstattet werden.
Gut zu wissen: Bei außergewöhnlichen Umständen, die zur Verspätung/Annullierung führen, wie zum Beispiel einem Vulkanausbruch, muss die Fluggesellschaft keine Erstattung leisten.

Bildnachweis: Meinzahn/thinkstock
Ihre Rechte rund um Lärm im Hotel
Wenn Sie feststellen, dass Ihr gebuchtes Hotel gerade umgebaut wird, oder die dröhnende Musik der umliegenden Clubs und Bars Sie um den Schlaf bringt, können Sie den Reisepreis in der Regel mindern. Die Höhe der Erstattung ist unter anderem abhängig von der Lautstärke und davon, ob Sie am Tag oder in der Nacht gestört werden. Laut der Frankfurter Tabelle können Sie bei Lärm tagsüber zwischen 5 und 25 %, bei nächtlicher Ruhestörung zwischen 10 und 40 % des Reisepreises zurückverlangen.
Unsere Tipps zum Vorgehen:
- Erkundigen Sie sich nach einem ruhigeren Zimmer im Hotel und melden Sie die Lärmbelästigung der Reiseleitung.
- Führen Sie ein Lärmprotokoll wegen der Beweispflicht.
- Machen Sie Ihren Anspruch schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter geltend.