Eine Sorge weniger – individuelle Altersvorsorge mit HORBACH

Es ist inzwischen allgemein bekannt: Die gesetzliche Rente wird für viele Menschen nicht ausreichen, um im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Doch es gibt viele Wege, um der entstehenden Rentenlücke entgegenzuwirken. Mit einer optimal an Ihre aktuelle Lebenssituation angepassten Vorsorgestrategie helfen wir Ihnen, auch im Alter sorgenfreie Momente genießen und in eine finanziell selbstbestimmte Zukunft blicken zu können. 

Bei der Altersvorsorge gilt dabei ein ganz einfaches Prinzip: je früher, desto besser. Denn wer auch in Zukunft weiter selbstbestimmt leben will, muss dafür am besten möglichst früh eine Basis legen.

Die gesetzliche Rente: Wer darin versichert ist.

Nahezu alle Angestellten sind in Deutschland in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Verbeamtete Personen sowie Selbstständige zählen nicht dazu, wobei es bei den Selbstständigen Ausnahmen gibt. Dazu können z. B. selbstständige Handwerksleute oder Hebammen zählen. Aber auch Lehrkräfte können unter bestimmten Bedingungen dazu zählen.

Die Rentenlücke: Was mir am Ende wirklich fehlt. 

Als Rentenlücke wird die Differenz zwischen der zu erwartenden monatlichen Rentenzahlung und deinem monatlichen finanziellen Bedarf bezeichnet. Um den gewünschten Lebensstandard auch nach dem Berufsleben halten zu können, muss diese Differenz ausgeglichen werden. 

Doch woher weißt man, wie hoch die monatliche gesetzliche Rente einmal sein wird? Sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, erfahren Sie Ihre potenziell zu erwartenden Rentenansprüche aus der jährlichen Renteninformation. Diese bekommt man automatisch, wenn man mindestens 27 Jahre alt bist und fünf Jahre Beitragszeit erworben hat. Ist man in einem berufsständischen Versorgungswerk versichert, bekommt man diese Information ebenfalls. Verbeamtete Personen erhalten diese Auskunft nicht automatisch.

Die Zusatzversorgung: Was ich tatsächlich zurücklegen sollte.

Als Faustformel gilt, dass etwa zehn bis 15 Prozent des Nettogehalts monatlich für die zusätzliche private Altersvorsorge gespart werden sollten.

Um die Rentenlücke zu schließen, gibt es zahlreiche Möglichkeiten der zusätzlichen privaten Vorsorge. Einige davon werden sogar durch zusätzliche Förderungen vom Staat und vom Arbeitgeber unterstützt.

Einen guten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Altersvorsorge und wie das deutsche Rentenmodell funktioniert, bietet das Drei-Schichten-Modell.

Das Drei-Schichten-Modell: Wie das deutsche Rentensystem funktioniert.

In der ersten Schicht, der sogenannten Basisvorsorge, finden sich die gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung, die landwirtschaftliche Alterskasse, Pensionen sowie berufsständische Versorgungswerke wieder. Ebenfalls zählt die kapitalgedeckte Rürup-Rente dazu.

In der zweiten Schicht befindet sich die staatlich und betrieblich geförderte Vorsorge. Dazu zählen die betriebliche Altersversorgung, die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes und die Riester-Rente. Staatlich gefördert bedeutet, dass diese Anlageformen in der Ansparphase steuerlich und bei den Sozialabgaben begünstigt werden. Die Auszahlungen aus den abgeschlossenen Verträgen müssen voll versteuert werden. 

Zu der dritten Schicht gehören die privaten Vorsorgemöglichkeiten, die nicht in der Ansparphase, aber zum Auszahlungszeitpunkt steuerlich gefördert werden. Dazu zählen unter anderem private Lebens- und Rentenversicherungen. Eine Sonderform der privaten Vorsorge bilden Strategien mit Immobilien oder reines Fondssparen.

Die staatlichen Förderungen: Was mir zusteht.

Die verschiedenen Möglichkeiten der zusätzlichen Vorsorge werden in der ersten und zweiten Schicht des deutschen Rentensystems durch steuerliche Anreize und betriebliche Zuschüsse gefördert.

  • Die Rürup-Rente ist Teil der ersten Schicht und eignet sich beispielsweise besonders für Personen in Versorgungswerken, Selbstständige oder Lehrkräfte. Es gibt zwar keine staatlichen Zulagen, aber die Einzahlungen können aktuell zu 94 Prozent über die Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Ab 2025 sogar zu 100 Prozent. Als Altersrente ist sie allerdings steuerpflichtig.
  • Die Riester-Rente gehört zur zweiten Schicht und wird staatlich mit Zulagen und ggf. Steuervorteilen gefördert. Sie eignet sich durch Kinderzulagen vor allem für Familien, Angestellte mit hohem Einkommen und Beamte.
  • Aber auch der Arbeitgeber bezuschusst die Altersvorsorge zusätzlich. Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) kann ein Teil des Bruttogehalts direkt eingezahlt werden. Durch diese sogenannte Entgeltumwandlung zahlt man in der Ansparphase weniger Steuern und spart mitunter Sozialversicherungsbeiträge, da das zu versteuerndes Einkommen um den eingezahlten Beitrag sinkt. Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, den Sparbetrag mit 15 Prozent der Summe zu bezuschussen. Dies gilt seit diesem Jahr nicht nur für Neu-, sondern auch für Altverträge! Die bAV ist also ideal für alle angestellten Personen.

Sie möchten wissen, welche staatlichen Förderungen Sie sich sichern können? Auch wenn Sie schon Verträge in der privaten Altersvorsorge haben? Lassen Sie sich jetzt zu Ihren individuellen Möglichkeiten beraten – per Video-Chat, am Telefon oder persönlich vor Ort.

Finanzielle Vorsorge von Frauen: Warum zusätzliche Absicherung für Frauen besonders wichtig ist.

Es gibt viele Gründe, warum die zusätzliche Altersabsicherung für Frauen besonders wichtig ist. Frauen sind weniger erwerbstätig als Männer, sie arbeiten häufiger in Teilzeit und sind meist diejenigen, die zu Hause bleiben, um sich um den Nachwuchs zu kümmern. Dies sind nur zwei Gründe, warum Frauen in der gesetzlichen Rentenversicherung schlechter dastehen als Männer. Denn Familienarbeit ist nicht rentenwirksam. 

Dazu kommt, dass Frauen für die gleiche Arbeit immer noch gut ein Viertel weniger verdienen als Männer. Dies ist der sogenannte Gender Pay Gap. Und wer weniger Geld verdient, zahlt auch weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein und hat in der Regel einen schlechteren Zugang zu den Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge.