Sach- und Vermögensversicherungen: Ihr Sicherheitsnetz für viele Lebenslagen
Sach- und Vermögensversicherungen helfen Ihnen, die finanziellen Folgen unvorhersehbarer Ereignisse wie Wasserschäden, Einbruch oder Schadenersatzansprüche Dritter abzufedern. Die private Haftpflichtversicherung, die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Hausratversicherung bilden dabei die Basis eines soliden Versicherungsschutzes. Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ist eine Wohngebäudeversicherung i. d. R. sogar noch wichtiger, da Schäden am Gebäude oft hohe Kosten verursachen. Auch eine private Rechtsschutzversicherung kann je nach individueller Risikosituation eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes darstellen.
Ich erkläre Ihnen, wie Sie Ihr Vermögen und Eigentum optimal absichern – und welchen Schutz Sie wirklich brauchen. Lassen Sie sich jetzt individuell beraten!
Private Haftpflichtversicherung – Absicherung für alle
Die private Haftpflichtversicherung kann Sie vor den finanziellen Folgen von Missgeschicken schützen, wie einem umgestoßenen Glas Rotwein auf dem Sofa eines Freundes oder einem Fahrradunfall mit einer Fußgängerin. Sie kann Schadensersatzforderungen ausgleichen und bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche unterstützen.
Wichtig zu wissen: Die Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden an Ihren eigenen Gegenständen ab, sondern nur solche, die Sie anderen zufügen. Sie ist i. d. R. für alle ab 18 Jahren sinnvoll, wobei sich Kinder während ihrer Erstausbildung (solange sie unverheiratet sind) meist über den Vertrag der Eltern mitversichern lassen können. Oftmals reicht eine private Haftpflichtversicherung pro Haushalt.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie in der Regel bei Schadensersatzansprüchen Dritter bspw. in den folgenden Schadensfällen:
- Deckung von Personen-, Sach-, Mietsach- und Vermögensschäden
- Schäden, die durch eigene Kinder verursacht werden, sind i. d. R. auch dann abgedeckt, wenn diese noch nicht deliktfähig sind.
- Schäden durch Kleintiere – mit Ausnahme von Hunden, da diese separat versichert werden müssen
- Schlüsselverlust
- Gefälligkeitsschaden
Hausratversicherung – Schutz für Ihr Zuhause
Die Hausratversicherung schützt den Wert Ihres gesamten Hausrats vor unvorhersehbaren Ereignissen wie Brand, Wasserschäden oder Einbruch. Sie deckt Möbel, Bücher, Nahrungsmittel, Schmuck und andere Wertsachen ab. Sollte ein Schaden auftreten, erstattet Ihnen die Versicherung in der Regel die Kosten für beschädigte oder zerstörte Gegenstände. Die Besonderheit: Die Erstattung der Wiederbeschaffungskosten nach einem Schaden erfolgt i. d. R. zum Neuwert! Eine Hausratversicherung ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie einen eigenen Hausstand besitzen, da die Kosten für den Ersatz Ihres Hausrats nach einem versicherten Schadensereignis schnell sehr hoch werden können.
Folgende Ereignisse können bei der Hausratversicherung versichert sein:
Damit Sie im Schadensfall nicht unterversichert sind, sollte die Versicherungssumme in der Regel dem Wert Ihres Hausrats entsprechen.
Wohngebäudeversicherung – unverzichtbar für Eigentümerinnen und Eigentümer
Durch den Klimawandel nehmen Naturereignisse wie Sturm, Hochwasser und Waldbrände in Deutschland zu. Die Wohngebäudeversicherung kann Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer vor den finanziellen Folgen solcher Ereignisse schützen, indem sie Schäden am Gebäude und an fest verbauten Bestandteilen wie Wänden und Böden abdeckt. Der Schutz vor Schäden durch Elementarereignisse wie Hochwasser, Rückstau etc. muss oft zusätzlich vereinbart werden. Mieterinnen und Mieter müssen sich i. d. R. nicht um den Versicherungsschutz für das Gebäude kümmern, da dieser von der Gebäudeeigentümerin oder dem Gebäudeeigentümer abgeschlossen wird. Die Wohngebäudeversicherung bildet das Gegenstück zur Hausratversicherung, die Sachwerte innerhalb des Wohnraums absichert.
Die Wohngebäudeversicherung kann folgende Schadensfälle versichern:
Kfz-Versicherung – Pflicht für jede Fahrzeughalterin oder jeden Fahrzeughalter
Ein Unfall kann nicht nur Ihr eigenes Fahrzeug betreffen, sondern auch Schäden bei Dritten verursachen – sei es ein beschädigtes Auto oder eine verletzte Person. Deshalb ist die Kfz-Haftpflichtversicherung für alle Fahrzeugbesitzerinnen und
-besitzer in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Schäden und übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen. Wer zusätzlich auch das eigene Fahrzeug absichern möchte, kann den Schutz mit einer Kaskoversicherung erweitern.
- Teilkasko schützt bspw. vor Diebstahl, Wildunfällen, Brand und Naturereignissen.
- Vollkasko deckt zusätzlich selbst verschuldete Unfälle sowie Vandalismus ab.
Rechtsschutzversicherung – Unterstützung in Streitfällen
Ob Streit mit der Vermieterin, Ärger am Arbeitsplatz oder ein Bußgeldbescheid – ein Rechtsstreit kann schnell teuer werden. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten eines Rechtsstreits und ermöglicht Ihnen so, Ihr Recht selbstbestimmt durchzusetzen. Zudem kann sie Ihnen den Zugang zu erfahrenen Anwältinnen und Anwälten erleichtern.
Je nach persönlichem Bedarf können Sie Ihren Versicherungsschutz u. a. aus folgenden Leistungsbereichen zusammenstellen:
- Privatrechtsschutz
- Berufsrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
Abhängig von der individuellen Risikosituation kann der Versicherungsschutz um zusätzliche Bereiche wie das Eherecht, Erbrecht oder Risiko für Vermieterinnen und Vermieter erweitert werden.