Was ist die Riester-Rente?

Das gesetzliche Rentensystem in Deutschland steht nicht erst seit Kurzem vor einer ernsthaften Belastungsprobe, die Folgen des demografischen Wandels sind offensichtlich.

Daher hat die Gesetzgebung in den vergangenen Jahren bereits mehrfach versucht, das Rentenversicherungssystem durch Reformen zu stabilisieren. So wurde bereits im Rahmen der Rentenreform 2001 das Rentenniveau abgesenkt. Zum Ausgleich sollten Bürgerinnen und Bürger durch Zulagen und Steuervorteile beim Aufbau einer privat finanzierten, kapitalgedeckten Altersvorsorge unterstützt werden. Benannt wurde dieses Altersvorsorgeprodukt nach dem gleichnamigen damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung – Walter Riester.

In eine selbst genutzte Wohnimmobilie zu investieren, ermöglicht mietfreies Wohnen und trägt damit grundsätzlich zu einer finanziell entspannteren Einkommenssituation im Alter bei. Aus diesem Grund unterstützt der Staat sowohl den Erwerb als auch die Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum auch im Rahmen der bekannten Riester-Förderung.

Wofür kann Wohn-Riester genutzt werden?

Wer ein Haus kaufen oder bauen will, kann das geförderte Guthaben aus einem Riester-Vertrag einsetzen, um zum Beispiel den Kaufpreis oder eine Rechnung des Bauunternehmens zu egleichen. Es gibt jedoch noch viele weitere Möglichkeiten:

Darlehenstilgung
Haben Sie bereits ein Darlehen zur Anschaffung von Wohneigentum aufgenommen, lässt sich das Vertragsguthaben aus dem bestehenden Riester-Vertrag für eine zusätzliche Tilgung einsetzen. Das funktioniert sowohl während der Ansparphase zur Zahlung einer Sondertilgung oder zur (teilweisen) Ablösung des Darlehens, bspw. zum Ende der Zinsbindung, und verringert so unter Umständen die erforderliche Darlehenssumme für eine Anschlussfinanzierung.

Genossenschaftspflichtanteile
Wohnungsgenossenschaften bieten ihren Mitgliederinnen und Mitgliedern i. d. R. Wohnraum zu einem im Marktvergleich günstigeren Mietzins an und tragen damit zu langfristig bezahlbarem Wohnen bei. Beabsichtigen Sie, Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft zu werden, können die dafür zu erwerbenden Pflichtanteile aus dem Guthaben eines Riester-Vertrags finanziert werden. Wenn Sie bereits Mitglied einer Genossenschaft sind und schon ein Darlehen für die Finanzierung der Pflichtanteile aufgenommen haben, lässt sich auch dieses Darlehen mithilfe eines Riester-Vertrags ablösen.

Wichtig: Freiwillig zu erwerbende zusätzliche Genossenschaftsanteile können nicht mithilfe von Wohn-Riester finanziert werden.

Barrierefreier bzw. altersgerechter Umbau
Wollen Sie Ihre Wohnimmobilie barrierefrei umbauen, um diese auch im Alter weiter bewohnen zu können, können die Umbaukosten je nach Vertragsguthaben ganz oder teilweise aus dem Riester-Vertrag finanziert werden.

Energetische Sanierung
Mit der Einbeziehung der energetischen Sanierung in die Wohn-Riester-Förderung bietet die Gesetzgebung eine zusätzliche Finanzierungsquelle für Immobilienbesitzer/-innen, um den persönlichen Energieverbrauch zu reduzieren und somit auch zu einer Verbesserung der finanziellen Situation im Rentenalter beizutragen.

Allgemeine Voraussetzungen für die Nutzung von Wohn-Riester

Falls Sie sich dazu entscheiden, Ihr Riester-Guthaben für eine Wohn-Riester-Förderung einzusetzen, sollten folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Sie müssen Eigentümer/-in oder Miteigentümer/-in der Immobilie sein.
  • Die Immobilie muss von Ihnen als Eigentümerin bzw. Eigentümer selbst und zu Wohnzwecken genutzt werden. Arbeitsräume innerhalb der Immobilie werden dabei nicht als Wohnfläche anerkannt.
  • Die Immobilie befindet sich in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum.
  • Für den Kauf bzw. den Bau der Immobilie sind nachweislich Kosten entstanden.
  • Der Riester-Vertrag muss ein ausreichendes gefördertes Guthaben zur Nutzung von Wohn-Riester aufweisen. Die Mindestauszahlungshöhe aus einem Riester-Vertrag beträgt 3.000 Euro.

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