alt="Headerbild zum Altersvorsorgedepot bei Horbach Wirtschaftsberatung"
Altersvorsorgedepot

Altersvorsorgedepot Reform der privaten Altersvorsorge

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Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot ab 2027

Das Wichtigste zum Altersvorsorgedepot in Kürze

Die Drei-Produktarten-Welt der privaten Altersvorsorge

Die wichtigsten Änderungen der Riester-Reform

alt="Zulagenförderung und Sonderausgabenabzug"

Höhere staatliche Zulagen

Beitragsproportionale Zulagenförderung und Erhöhung des Sonderausgabenabzugs

alt="Lebenslange Altersrente"

Flexible Auszahlungsphase

Lebenslange Altersrente ab einem Alter von 65 Jahren oder zeitlich befristeter Auszahlplan bis mindestens zum Alter von 85 Jahren

alt="Partizipation am Kapitalmarkt"

Renditechancen ohne Garantiezwang

Neben der Partizipation am Kapitalmarkt über eine breit gefächerte Fondsauswahl, einschließlich ETFs, sind künftig auch Investitionen in ELTIFs möglich. Mit dem Wegfall der bisher verpflichtenden 100-%-Garantie können künftig Garantieniveaus von 0 % oder 80 % der eingezahlten Beiträge und Zulagen gewählt werden.

alt="Hinterbliebenenschutz in der Auszahlungsphase"

Verlässlicher Hinterbliebenenschutz

Hinterbliebenenschutz in der Auszahlungsphase: 10 oder 20 Jahre

alt="Wohnwirtschaftliche Verwendung"

Vereinfachtes Wohn-Riester

Die wohnwirtschaftliche Verwendung zur Finanzierung oder Sanierung einer selbst bewohnten Immobilie wird angepasst und umfasst nun eine vereinfachte Besteuerung des Wohnförderkontos.

alt="Erweiterung des förderberechtigten Personenkreises"

Förderung auch für Selbstständige

Erweiterung des förderberechtigten Personenkreises um Selbstständige und Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung

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Wenn Sie wissen möchten, was diese Änderungen konkret für Ihre persönliche Altersvorsorge ermöglichen können, lassen Sie sich jetzt beraten.

Staatliche Zulagen und Förderung ab 2027 im Detail

alt="Tabelle vergleicht die Förderlogik der Riester-Rente und der AV-Reform"

Vergleich: Riester-Rente vs. neue Altersvorsorge-Reform

alt="Die Tabelle zeigt die unterschiedlichen staatlichen Zuschüsse"

Warum die Riester-Rente reformiert wird

Ihre Vorteile durch die unabhängige Beratung der Horbach Wirtschaftsberatung

Sie haben bisher noch keine private Altersvorsorge aufgebaut? Dann ist jetzt ein guter Zeitpunkt, das zu ändern. Gemeinsam entwickeln wir einen passenden Ansatz, der zu Ihrer aktuellen Lebenssituation und Ihren persönlichen Zielen passt. So schaffen Sie Schritt für Schritt eine solide Grundlage für ein finanziell selbstbestimmtes Leben.​

Ein bestehender Riester-Vertrag sollte im Zuge der Reform der Altersvorsorge daraufhin überprüft werden, ob er weiterhin zu Ihrer persönlichen Lebenssituation und den neuen Rahmenbedingungen passt – gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Vorsorge gezielt weiterzuentwickeln und optimal auszurichten. Jetzt beraten lassen.​

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Dann kontaktieren sie uns.

FAQ zum Altersvorsorgedepot und der Rentenreform

Die Reform der privaten Altersvorsorge wirft bei vielen zunächst Fragen auf. Wichtig ist: Sie müssen nicht sofort handeln, sondern sollten zunächst Ihre persönliche Situation zu prüfen und auf dieser Basis eine passende Entscheidung zu treffen. Gemeinsam lässt sich klären, ob Ihr bestehender Vertrag weiterhin sinnvoll ist oder Anpassungen empfehlenswert sind. Lassen Sie sich jetzt beraten.​

Bei Fragen zur privaten Altersvorsorge stehen Ihnen unsere qualifizierten Beraterinnen und Berater zur Seite. Sie unterstützen Sie dabei, Ihren bestehenden Vertrag zu analysieren, Alternativen zu prüfen und eine individuelle Strategie zu entwickeln – abgestimmt auf Ihre persönlichen Ziele, Ihre aktuelle Lebenssituation und die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen.​

Nein, in den meisten Fällen ist eine Kündigung nicht die beste Lösung. Grundsätzlich kann die Kündigung eines Riester-Vertrags mit Nachteilen verbunden sein, da staatliche Zulagen und steuerliche Förderungen zurückgezahlt werden müssen. Stattdessen sollten die bestehenden Möglichkeiten sorgfältig geprüft werden, etwa Anpassung, Beitragsänderung, Beitragsfreistellung oder Weiternutzung. Daher empfiehlt es sich, mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater zu besprechen, welche Optionen aktuell bestehen und sich durch die Reform ergeben.

Eine Auszahlung ist grundsätzlich möglich, sollte aber gut überlegt sein. Je nach Vertragsart und Laufzeit können bei einer vorzeitigen Auflösung finanzielle Nachteile entstehen, etwa durch die Rückzahlung bereits erhaltener Zulagen und Steuervorteile sowie durch mögliche Steuernachzahlungen oder entgangene Renditechancen. Deshalb empfiehlt sich eine individuelle Prüfung, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Bestehende Riester-Verträge bleiben grundsätzlich unverändert bestehen und genießen Bestandsschutz. Alle bereits vereinbarten Garantien sowie die bisherigen Vertragsbedingungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit, ebenso wie die staatliche Förderung nach den aktuell geltenden Regeln.

Beiträge, die während des Berufslebens in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden, sind in der Ansparphase in der Regel steuerlich begünstigt. Im Gegenzug wird die daraus resultierende Rente im Ruhestand nachgelagert versteuert.

Die sogenannten Effektivkosten (Auswirkung aller Kosten des Vertrags auf die Renditeerwartung des Vertrags) sind gesetzlich gedeckelt und dürfen beim Standardprodukt maximal rund 1,0 % pro Jahr betragen. Zudem können lediglich zwei vom Anbieter festgelegte Investmentfonds (ein defensiverer und ein offensiverer) bespart werden.

Ja, die neue private Altersvorsorge ab 2027 gilt ausdrücklich auch für Selbstständige (laut Gesetzestext „Gewerbetreibende“). Sie gehören damit erstmals zur regulär förderberechtigten Zielgruppe des neuen Systems. Neben Selbstständigen können künftig auch Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (z. B. Ärztinnen und Ärzte, Anwältinnen und Anwälte etc.) und weitere nicht angestellte Berufsgruppen von den staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteilen profitieren.

Die Reform der privaten Altersvorsorge wird ab dem 1. Januar 2027 wirksam. Erst ab diesem Zeitpunkt sollen die neuen geförderten Vorsorgeprodukte, darunter auch das Altersvorsorgedepot und das neue Standardprodukt, angeboten werden.

Verstirbt die depotführende Person vor Beginn der Auszahlungsphase, kann das angesparte Vermögen auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners übertragen werden, ohne dass erhaltene Zulagen zurückgezahlt werden müssen. Eine Übertragung auf andere Personen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Befindet sich das Depot bereits in der Auszahlungsphase, fällt das verbleibende Restguthaben an die Erben. Erfolgt eine Übertragung auf Personen außerhalb der Partnerkonstellation, wird dies steuerlich wie eine Kündigung behandelt.

Ein Wechsel des Anbieters ist gesetzlich möglich und soll den Wettbewerb fördern. Hat der Vertrag bereits mindestens fünf Jahre bestanden, muss der bisherige Anbieter das Altersvorsorgedepot kostenfrei übertragen. Der neue Anbieter darf für die Übernahme maximal 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen. Bereits erhaltene Förderungen und die bisherige Förderhistorie bleiben dabei vollständig erhalten. Bei mehreren Anbieterwechseln empfiehlt es sich jedoch, die entstehenden Gebühren im Auge zu behalten.