Einkommensabsicherung bei Erwerbsunfähigkeit

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Heute sichert Ihr Einkommen Ihren Lebensstil. Doch was passiert, wenn es auf einmal wegfällt? Zum Beispiel, weil Sie durch einen Unfall oder eine ernste Erkrankung längere Zeit ausfallen und „berufsunfähig“ werden? Wir unterstützen Sie mit unseren Partnergesellschaften dabei, Ihr Einkommen abzusichern. Damit Sie auch im Fall der Fälle finanziell selbstbestimmt bleiben.

Berufsunfähigkeit – ein unterschätztes Risiko

In die Ferne reisen, ein Häuschen im Grünen kaufen oder Vermögen aufbauen für die Zukunft: Ihre Ziele und Wünsche haben Sie stets im Blick. Doch manchmal verläuft das Leben anders als geplant. Ein unglücklicher Sturz, ein Burn-out-Syndrom durch Stress, psychische Probleme, Allergien oder eine Verletzung an der Wirbelsäule – das Risiko, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten zu können, ist größer, als viele vermuten.

Tatsächlich beträgt die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit im Laufe eines Arbeitslebens im Mittel 25 Prozent. Das heißt, es trifft praktisch jeden Vierten.

Berufsunfähigkeit – die häufigsten Ursachen

Früher war es fast immer der Körper, heute ist es sehr häufig auch der Kopf: Die Krankheitsbilder, die Erwerbsminderungsrenten zugrunde liegen, haben sich im Laufe der Jahre stark verändert. Heute sind bereits ein Fünftel der 18- bis 24-Jährigen und ein Viertel der 25- bis 54-Jährigen langfristig oder chronisch von psychischen Problemen betroffen. Das ist das Kernergebnis einer repräsentativen Studie des Vorsorgeunternehmens Swiss Life Deutschland.

Darum ist eine private Einkommensabsicherung unverzichtbar

Wenn Sie arbeitsunfähig werden, haben Sie in der Regel sechs Wochen lang Anspruch auf Fortzahlung Ihres Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber. Anschließend erhalten Sie maximal 72 Wochen lang Krankengeld von Ihrer Krankenkasse und bekommen rund 75 Prozent Ihres letzten Nettoeinkommens. Schon dann wird es eng.

Finanzielle Folgen bei Erwerbs- oder Arbeitsunfähigkeit

Wenn Sie länger arbeits- bzw. erwerbsunfähig sind, drohen schwerwiegende finanzielle Folgen. Denn der Staat springt nicht in jedem Fall vollumfänglich ein.

Die wichtigsten Fakten zur Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit: 

  • Eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nur für Menschen, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Bei allen anderen wird zunächst geprüft, ob sie zumindest einige Stunden am Tag irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen können.
  • Nur, wenn Sie täglich weniger als sechs bzw. drei Stunden arbeitsfähig sind, erhalten Sie Geld von der Deutschen Rentenversicherung. Allerdings auch nur sehr wenig: Die teilweise bzw. volle Erwerbsminderungsrente bewegt sich in der Regel unter dem heutigen Grundsicherungsniveau. 
  • Nicht pflichtversicherte Selbstständige erhalten grundsätzlich keine Leistung von der Deutschen Rentenversicherung.

Die private Absicherung Ihres Einkommens ist daher von existenzieller Bedeutung.

Individuelle Lösungen für Ihre Einkommensabsicherung

Es gibt mittlerweile viele Möglichkeiten der Einkommenssicherung. Welche für Sie die passende ist, richtet sich ganz nach Ihrer persönlichen Lebenssituation. Wenn Sie bei Ihrer Entscheidung Unterstützung benötigen, sind wir gerne für Sie da. Aus einer Vielzahl namhafter Versicherungen empfehlen wir Ihnen genau die Produktlösungen unserer Produktpartner, die am besten zu Ihrem persönlichen Bedarf passen.

Die wohl bekannteste Produktlösung zur Sicherung Ihres Einkommens ist die Berufsunfähigkeitsver­sicherung. Sie leistet eine vertraglich vereinbarte monatliche Rente, wenn es Ihnen aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr möglich ist, Ihren Beruf auszuüben. In der Regel zahlen die Versicherer die volle vereinbarte Rente bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit, wenn diese voraussichtlich mindestens sechs Monate anhalten wird oder bereits bestanden hat.

Über die Grundfähigkeitsversicherung sind entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen Ihre Sinnesfunktionen wie Sehen oder Hören, aber auch grundlegende motorische Fähigkeiten wie zum Beispiel das Gehen versichert. Wichtig ist, welche Rolle die jeweilige Fähigkeit für die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit spielt. Auch der Verlust des Führerscheins stellt einen Leistungsauslöser dar. Tritt der Verlust einer vertraglich definierten Grundfähigkeit ein, zahlt Ihnen die Versicherung die bei Vertragsabschluss vereinbarte Rentenleistung. Und das unabhängig davon, ob Sie weiterhin arbeiten können, also eine Arbeits- oder Berufsunfähigkeit besteht.

Die Dread-Disease- oder auch Schwere-Krankheiten-Versicherung leistet die vertraglich vereinbarte Einmalzahlung, wenn eine der definierten „schweren Krankheiten“ eintritt. In der Regel fallen Krankheiten wie z. B. ein Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs und viele mehr darunter. Die ausgezahlte Leistung steht dem Versicherungsnehmer zur freien Verfügung. Folglich können Sie das Geld für anfallende Therapiekosten, Umbaumaßnahmen oder auch etwas ganz anderes nutzen.

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1 Stand Februar 2023