
Rentenversicherung für Ärzte (m/w/d)
Natürlich bildet das Versorgungswerk eine solide Grundlage für die Altersvorsorge der Ärztinnen und Ärzte. Sie bietet eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Aber ist das wirklich ausreichend? Welche Optionen stehen Ihnen darüber hinaus zur Verfügung?
Insbesondere als Ärztin oder Arzt gibt es viele Besonderheiten zu beachten.
Rentenversicherung für Ärzte und Ärztinnen: Ein Überblick
- Grundsätzlich besteht für die Ärzteschaft keine Wahlmöglichkeit. Sowohl in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) als auch in den ärztlichen Versorgungswerken besteht eine Versicherungs- bzw. Teilnahmepflicht.
- Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Antritt einer Stelle als Assistenzärztin oder Assistenzarzt.
- Jedoch haben Sie das Recht, sich von der doppelten Beitragspflicht zu befreien, indem Sie einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung stellen.
Versorgungswerke können in Zeiten von stabilen Kapitalmärkten und niedriger Inflation im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung leistungsstärker sein, da sie auf angespartes Kapital und dessen Erträge zurückgreifen können und somit vom Zinseszinseffekt profitieren – anstatt wie die gesetzliche Rentenversicherung in hohem Maße auf die Beiträge zukünftiger Generationen angewiesen zu sein.
Altersvorsorge für Ärzte und Ärztinnen
Ihr beruflicher Status spielt eine entscheidende Rolle bei der Wahl der optimalen Altersvorsorge als Ärztin oder Arzt. Die Vorsorgemöglichkeiten variieren je nachdem, ob Sie sich in der Ausbildung befinden, als angestellte Ärztin oder angestellter Arzt tätig sind oder eine eigene Praxis führen. Hier schauen wir uns je nach Werdegang die private Rentenversicherung und die betriebliche Altersvorsorge als zusätzliche Rente zur Ärzteversorgung genauer an.
Betriebliche Altersvorsorge für Ärzte und Ärztinnen
Die betriebliche Altersvorsorge bietet angestellten Ärztinnen und Ärzten unterschiedliche Vorteile:
- Für angestellte Ärztinnen und Ärzte besteht die Attraktivität in der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit ihrer Sparbeiträge. Mit den hohen Förderungen können Sie ein hohes Kapital für die spätere Rente ansparen. Allerdings gibt es später auch hohe Abgaben auf die Rente.
- Es ist jedoch zu beachten, dass selbstständige Ärztinnen und Ärzte nicht direkt von dieser Form der Altersvorsorge profitieren können.
Private Rentenversicherung für Ärzte und Ärztinnen
Bei einer privaten Rentenversicherung schließen Sie einen Vertrag mit fester Laufzeit und festem Beitrag ab. Es gibt verschiedene Arten von privaten Rentenversicherungen, darunter:
- Die klassische Rentenversicherung: Hier erhalten Sie einen niedrigen Garantiezins sowie eine Überschussbeteiligung, die von der Anlageperformance des Versicherers abhängt. Aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase auf den Finanzmärkten sind sowohl der Garantiezins als auch die Überschussbeteiligung erheblich gesunken.
- Die fondsgebundene Rentenversicherung: Hier übernehmen Sie eigenständig die Kapitalanlage und treffen die Entscheidung bezüglich der anzulegenden Fonds für Ihre Beiträge. Die langfristigen Renditechancen sind dabei potenziell hoch, da Aktienmärkte attraktive Renditen bieten können. Allerdings gibt es keine Garantien und aufgrund der Volatilität der Märkte können vorübergehende Verluste auftreten.
Pflichtversicherung im Versorgungswerk
Die besondere Situation für Ärztinnen und Ärzte besteht darin, dass sie verpflichtende Mitglieder im ärztlichen Versorgungswerk (ÄVW) sind. Sobald die Zeit als Assistenzärztin oder Assistenzarzt beginnt, müssen sie sich bei ihrem örtlichen Versorgungswerk melden. Durch diese Pflichtversicherung erhalten Ärztinnen und Ärzte Alters- sowie Hinterbliebenenversorgungsleistungen, die speziell auf die Besonderheiten ihres Berufs zugeschnitten sind. Je nach Standort und regionalen Regelungen gibt es unterschiedliche Versorgungswerke, die eine grundlegende Form der Altersvorsorge für Ärzte und Ärztinnen darstellen.
Das kapitalgedeckte Versorgungswerk für Ärztinnen und Ärzte kommt angestellten und selbstständigen Ärztinnen und Ärzten zugute, die bei den Versorgungswerken versichert sind.
Über eine kapitalgedeckte Rentenversicherung profitieren angestellte und selbstständige Ärzte und Ärztinnen, die über die Versorgungswerke abgesichert sind. Die eingezahlten Beiträge werden verzinst und später als Rente ausgezahlt. Angesichts des demografischen Wandels und unsicherer Renditeentwicklungen wird jedoch immer deutlicher, dass ergänzende Vorsorgemaßnahmen, wie private Rentenversicherungen, notwendig sein können, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern.
Befreiung aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Ärztinnen und Ärzte haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich von der Pflichtmitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) befreien zu lassen.
Das DRV-System basiert auf dem Umlageverfahren, bei dem die Beitragseinnahmen direkt als Rentenleistungen wieder ausgegeben werden, ohne die Möglichkeit, sie gewinnbringend anzulegen. Zusätzlich stellt der demografische Wandel eine zunehmende Herausforderung für die Finanzierbarkeit dar.
Vorteile der Befreiung
- Vermeidung doppelter Beitragszahlung
- Ärztinnen und Ärzte haben oft spezielle Bedürfnisse bei der Altersvorsorge. Die Befreiung ermöglicht es Ihnen, auf berufsspezifische Vorsorgemöglichkeiten zuzugreifen, die besser auf Ihre Situation zugeschnitten sind.
Nutzen Sie unsere persönliche Beratung
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