Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte (m/w/d)

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Da auch Ärztinnen und Ärzte nicht unfehlbar sind, ist eine Berufshaftpflichtversicherung nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch unverzichtbar. Sie schützt vor finanziellen Belastungen, die durch Behandlungsfehler oder daraus resultierende Schadensersatzansprüche entstehen können. Die Berufshaftpflicht bietet umfassenden Schutz während der beruflichen Tätigkeit und deckt in vielen Fällen sogar Risiken ab, die außerhalb des Dienstes auftreten, etwa bei Erste-Hilfe-Leistungen.

Berufshaftpflichtversicherung: Das Wichtigste in Kürze

  • Schutz vor Haftungsansprüchen: Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Ärztinnen bietet Schutz gegen Schadensersatzansprüche, die aus beruflicher Tätigkeit resultieren. Hier sollte geprüft werden, ob Sie bereits über den Arbeitgeber versichert sind, um doppelte Absicherungen zu vermeiden.
  • Berufsrisiken abgedeckt: Sie deckt Haftungsrisiken, die im medizinischen Bereich auftreten können, wie Schadensersatzansprüche aufgrund von Behandlungsfehlern oder Aufklärungsversäumnissen.
  • Pflicht für Ärztinnen und Ärzte: Medizinerinnen und Mediziner sind gesetzlich zur Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet, um ihre Patientinnen und Patienten und sich selbst abzusichern.
  • Individuelle Anpassung: Die Policen können je nach Bedarf und Spezialisierung der Ärztinnen und Ärzte individuell angepasst werden.
  • Wichtiger Schutzfaktor: Die Berufshaftpflicht für Ärzte und Ärztinnen ist ein essenzieller Schutzfaktor, um finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der medizinischen Tätigkeit zu minimieren.
Sichern Sie sich jetzt Ihren kostenlosen Ratgeber für Medizinberufe!
Sichern Sie sich jetzt Ihren kostenlosen Ratgeber für Medizinberufe!

Warum benötigen Ärztinnen und Ärzte eine Berufshaftpflicht?

Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Ärztinnen ist unerlässlich, egal ob Sie angestellt oder niedergelassen sind. Darüber hinaus ist es ratsam, dass Medizinstudierende sich informieren, ob sie während ihrer Famulatur oder ihres praktischen Jahres ausreichend durch die Versicherung ihres Arbeitgebers abgesichert sind. Oftmals haben Krankenhäuser keine Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten im Praktikum oder für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte.

Tipp: Da Sie nach Erhalt der Approbation kein Medizinstudent bzw. keine Medizinstudentin mehr sind, muss die Berufshaftpflichtversicherung unverzüglich angepasst werden.

Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Ärztinnen?

Eine Haftpflichtversicherung für Ärzte und Ärztinnen bietet Schutz im Falle von Schadenersatzforderungen, die sich aus fahrlässigem Verhalten oder Behandlungsfehlern ergeben können. Somit schützt die Berufshaftpflicht Ärztinnen und Ärzte vor Ansprüchen, die durch die Verursachung von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden während der Ausübung des Berufs entstehen.

Erste-Hilfe-Leistungen in Notfällen, Beratungs- und Behandlungsfehler im privaten Kreis o. Ä. gehören zu außerdienstlichen Risiken, die ebenfalls von einer Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt werden können. 

Welche Schäden sind bei der Haftpflichtversicherung für Ärzte und Ärztinnen abgedeckt?

Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Ärztinnen deckt in der Regel eine Vielzahl von Schäden ab, die während der Ausübung ihrer medizinischen Tätigkeit auftreten können. Die genaue Deckung kann je nach Versicherungsvertrag variieren, aber typische abgedeckte Schäden umfassen:

Behandlungsfehler: Dies bezieht sich auf Fehler oder Versäumnisse während medizinischer Behandlungen, Operationen oder Therapien, die zu gesundheitlichen Schäden bei Patientinnen oder Patienten führen können.

Diagnosefehler: Fehlerhafte oder verzögerte Diagnosen, die zu Schäden oder einer Verschlechterung des Gesundheitszustands der Patientinnen oder Patienten führen, können abgedeckt sein.

Aufklärungsfehler: Wenn Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten nicht ausreichend über mögliche Risiken und Behandlungsalternativen aufklären, kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen.

Verletzungen von Datenschutzbestimmungen: Verletzungen des Patientendatenschutzes, z. B. durch unautorisierten Zugriff auf medizinische Aufzeichnungen, können abgedeckt sein.

Arzneimittelhaftung: Schäden, die durch fehlerhafte Medikamentenverschreibungen oder Medikamentenverabreichungen entstehen, können abgesichert werden.

Haftung für Mitarbeitende: Schäden, die durch Fehler oder Fahrlässigkeit von Mitarbeitenden der Ärztin oder des Arztes verursacht werden, können unter bestimmten Umständen abgedeckt sein.

So kann die Berufshaftpflicht Ärzte und Ärztinnen bereits bei einer Vielzahl an Schadensfällen schützen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Deckungsumfänge und Bedingungen je nach Vertrag unterschiedlich sein können. Daher ist es ratsam, die spezifischen Bedingungen der Haftpflicht für Ärzte und Ärztinnen zu prüfen und bei Bedarf individuelle Anpassungen vorzunehmen.

Hinweis:
Der Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit stellt keinen Freibrief für die Vernachlässigung der gebotenen Sorgfalt dar. Vielmehr dient er als Absicherung gegen unvorhergesehene Ereignisse, bei denen feine Unterschiede in der Bewertung eines Sachverhalts durch Gerichte dazu führen können, dass ein Verhalten als grob fahrlässig eingestuft wird – obwohl es aus Sicht der versicherten Person möglicherweise lediglich als einfache Fahrlässigkeit wahrgenommen wurde. Da eine solche Bewertung häufig zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann, kann eine entsprechende Absicherung in bestimmten Fällen sinnvoll sein.

Nutzen Sie unsere persönliche Beratung

Unsere Beraterinnen und Berater gehen in einem persönlichen Gespräch auf diese und weitere, individuell mit Ihnen abgestimmte Themen ein. Füllen Sie unser Kontaktformular aus und vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin.