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Krankenversicherung für Ärzte (m/w/d)

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Grundsätzlich sind angestellte Ärztinnen und Ärzte in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Jedoch können Sie selbst als angestellte Medizinerin oder angestellter Mediziner in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln, wenn Sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Diese Grenze ändert sich jedoch jährlich.

Niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte haben es etwas leichter und können wechseln, ohne auf die Versicherungspflichtgrenze zu achten.

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Krankenversicherung für Ärzte und Ärztinnen: Das Wichtigste in Kürze

  • Als selbstständige Ärztin oder selbstständiger Arzt sind Sie „versicherungsfrei“ und haben stets die Möglichkeit, einen privaten Krankenversicherungsvertrag bei einem Krankenversicherer Ihrer Wahl abzuschließen. Ob dabei eine PKV für Ärzte und Ärztinnen sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
  • Angestellte Ärztinnen und Ärzte sind grundsätzlich in der GKV pflichtversichert. Erst, wenn sie „versicherungsfrei“ sind, können sie in eine PKV wechseln. Das ist dann der Fall, wenn das Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt.
  • Achtung: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze hat nichts mit der Beitragsbemessungsgrenze zu tun! 

Gesetzliche oder private Krankenversicherung für Ärzte und Ärztinnen? 

Ärztinnen und Ärzte stehen zwei grundlegende Optionen für die Krankenversicherung zur Verfügung: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Die Wahl zwischen diesen beiden Systemen hängt von verschiedenen Faktoren ab und jede Option hat ihre Vor- und Nachteile:

Gesetzliche Krankenversicherung für Ärzte und Ärztinnen (GKV)

Die GKV für Ärzte und Ärztinnen hat einige Vorzüge, die eine PKV nicht bieten kann. Diese sowie die negativen Einflüsse sollten Ärztinnen und Ärzte vor ihrer Entscheidung genau betrachten.

Pro:

  • Solidarität und Beitragssätze: Die GKV basiert auf dem Solidaritätsprinzip, bei dem die Versicherten Beiträge nach ihrem Einkommen zahlen. Dies sorgt für eine breite Absicherung der Bevölkerung.
  • Familienversicherung: Familienangehörige können kostenfrei mitversichert werden.
  • Standardisierte Leistungen: Die Leistungen der GKV sind gesetzlich festgelegt und für alle Versicherten gleich.

Contra:

  • Begrenzte Wahlfreiheit: Medizinerinnen und Mediziner in der GKV können eine eingeschränkte Auswahl an ärztlichem Personal und Kliniken zur Verfügung haben.
  • Weniger Zusatzleistungen: In der GKV sind zusätzliche Leistungen, wie z. B. eine professionelle Zahnreinigung (PZR), meist nur über Bonusprogramme erhältlich.

Private Krankenversicherung für Ärzte und Ärztinnen (PKV)

Ab wann ist die private Krankenversicherung für Ärzte sinnvoll und unter welchen Umständen sollte man lieber in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben? Mit diesen Fragen beschäftigen sich angehende Ärztinnen und Ärzte im Laufe der beruflichen Karriere. Hier erhalten Sie einen genauen Überblick über die wesentlichen Vor- und Nachteile dieser Ärzte Krankenversicherung.

Pro:

  • Ärztewahl und Klinikwahl: Die PKV ermöglicht oft eine größere Flexibilität bei der Auswahl von Ärztinnen, Ärzten und Kliniken.
  • Individuelle Leistungen: Die PKV bietet oft individuell anpassbare Leistungspakete, die den Bedürfnissen der/des Einzelnen entsprechen.
  • Komfortleistungen: Extras wie Einzelzimmer im Krankenhaus oder Chefarztbehandlung können in der Regel tariflich gebucht und bei Verfügbarkeit abgerufen werden.
  • Günstigere Tarife: In der GKV richten sich die Beiträge grundsätzlich nach dem Einkommen. Da Medizinerinnen und Mediziner in der Regel ein verhältnismäßig hohes Einkommen haben, liegt der Beitrag oft beim Höchstbeitrag der GKV. Der PKV-Beitrag kann günstiger sein als in der GKV. Manche Versicherer bieten für Mediziner/-innen sogar besondere Tarife an.

Contra:

  • Beitragsabhängigkeit: Die Beiträge in der PKV sind oft abhängig vom Gesundheitszustand und dem gewählten Tarif.
  • Eintritt erst bei bestimmter Gehaltsgrenze möglich: Diese Regelung gilt nur für angestellte Ärztinnen und Ärzte. Sie können nur in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) überschreitet. Verdienen sie mehr als dieses Einkommen, besteht die Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Freiberuflich tätige Medizinerinnen und Mediziner können unabhängig vom Einkommen in die PKV wechseln.
  • Eintritt als langfristige Entscheidung: Die Entscheidung für die private Krankenversicherung (PKV) ist eine langfristige und sollte wohlüberlegt getroffen werden. Sie hängt von individuellen Faktoren wie Gesundheitszustand, finanziellen Möglichkeiten und persönlichen Präferenzen ab. Ein früher Wechsel kann vorteilhaft sein, da die Beiträge in jungen Jahren niedriger sind. Allerdings ist zu beachten, dass vor dem Eintritt eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Zudem können die Beiträge im Alter stark ansteigen und ein späterer Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist in vielen Fällen schwierig oder sogar ausgeschlossen. Daher sollte die Entscheidung unter Berücksichtigung der langfristigen finanziellen Entwicklung getroffen werden.

In Deutschland können sich Ärztinnen und Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichern lassen. Ob die PKV möglich ist, hängt vom Status und Einkommen der Versicherten ab. Angestellte Medizinerinnen und Mediziner können in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. Freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte können unabhängig vom Einkommen in die PKV wechseln.

Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Ärztinnen und Ärzte ist es ratsam, eine gründliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Versicherungslösung zu finden.

Krankenversicherung Ärzte im Anstellungsverhältnis

In der Regel unterliegen angestellte Ärztinnen und Ärzte der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Erst, wenn Sie versicherungsfrei sind, können Sie einen Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV) erwägen. Das ist dann der Fall, wenn das regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt.

Für Medizinstudierende gibt es spezielle Optionstarife, die einen nahtlosen Übergang zur PKV ermöglichen. Diese Tarife bieten eine flexible Möglichkeit, ohne Gesundheitsprüfung in die PKV zu wechseln, insbesondere wenn sie sich für einen Voll- oder Zusatztarif entscheiden.

Krankenversicherung für selbstständige Ärztinnen und Ärzte

Für selbstständige Ärztinnen und Ärzte gibt es besondere Überlegungen in Bezug auf die Krankenversicherung. Sie können jederzeit in die PKV wechseln, weil sie nicht der Versicherungspflichtgrenze unterliegen. Sie sind in der Regel versicherungsfrei und können ihre gewünschte Form der Absicherung selbst wählen, wenn sie eine Praxis eröffnen.

Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für Selbstständige in der Regel nicht möglich. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zahlen in der GKV ihren Beitrag basierend auf ihrem tatsächlichen Einkommen. Wenn das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ist der Höchstbeitrag fällig. Dies ist bei niedergelassenen Ärzten häufig der Fall, da ihre Einkünfte oft die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten.

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