Versicherungen für Ärzte (m/w/d)

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Ein Überblick über die wichtigsten Versicherungen für Ärzte und Ärztinnen

Die Auswahl der richtigen Ärzteversicherung spielt eine entscheidende Rolle im Berufsalltag von Ärztinnen und Ärzten. Wir beleuchten die unterschiedlichen Aspekte, geben Einblicke in die vielfältigen Risiken und zeigen, wie eine maßgeschneiderte Versicherungslösung nicht nur für die Praxis, sondern auch für die persönliche finanzielle Sicherheit der Ärztin und des Arztes gewährleistet werden kann. Erfahren Sie, welche Versicherung für Medizinerinnnen und Mediziner sinnvoll ist und wie Sie sich optimal vor unvorhersehbaren Situationen schützen können.

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Welche Ärzteversicherung ist sinnvoll?

Welche Versicherungen für Ärztinnen und Ärzte besonders sinnvoll sind, kommt auf die jeweilige Karrierestufe und Fachrichtung an. Untenstehend werden die wichtigsten Versicherungsarten aufgeführt.

Krankenversicherung

In Deutschland sind Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verpflichtet, sofern ihr Einkommen unterhalb der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, besteht die Möglichkeit zur Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung (PKV).

Für Medizinerinnen und Mediziner in der GKV gelten standardisierte Beiträge, die sich am Einkommen orientieren. In der PKV hingegen variieren die Beiträge je nach gewähltem Tarif, Gesundheitszustand und weiteren Faktoren.

Darüber hinaus können Ärztinnen und Ärzte private Zusatzversicherungen abschließen, um Leistungen zu erweitern. Dazu gehört beispielsweise ein Optionstarif, der ihnen zu einem späteren Zeitpunkt einen erleichterten Zugang in die PKV ermöglicht, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist

Rentenversicherung

Die Altersvorsorge ist für Ärztinnen und Ärzte ein zentraler Bestandteil der finanziellen Planung. Das Versorgungswerk bildet dabei die Grundlage für eine Altersversorgung sowie die Absicherung der Arbeitskraft und der Hinterbliebenen. Das Versorgungsniveau reicht in der Regel nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Daher sollten die Voraussetzungen für eine ausreichende Leistung individuell besprochen werden.

Unterschiedliche berufliche Situationen – ob in der Ausbildung, angestellt oder selbstständig – erfordern maßgeschneiderte Lösungen. Neben der Pflichtversicherung im Versorgungswerk können private und betriebliche Rentenversicherungen zusätzliche finanzielle Sicherheit bieten.

Berufshaftpflichtversicherung

Medizinerinnen und Mediziner tragen täglich ein erhebliches Haftungsrisiko, da Fehler in ihrer beruflichen Tätigkeit schwerwiegende Konsequenzen haben können. Daher gehören die Versicherungen für Ärzte und Ärztinnen zu den wichtigsten Versicherungen für praktizierende Medizinerinnen und Mediziner.

Die Berufshaftpflichtversicherung kann Sie, abhängig vom gewählten Tarif, vor berufsbezogenen Risiken wie z. B. Behandlungsfehlern, übersehenen Verletzungen oder Fehlern bei der Beratung und Aufklärung von Patienteninnen und Patienten schützen. 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Ärzteversicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU-Versicherung) kann für Medizinerinnen und Mediziner eine sinnvolle Ergänzung zur Absicherung über die standesmäßigen Versorgungswerke hinaus sein. Zwar sind Ärztinnen und Ärzte darüber grundsätzlich abgesichert, jedoch kann eine zusätzliche BU-Versicherung in bestimmten Fällen sinnvoll sein, um individuelle Versorgungslücken zu schließen. Sie fördert finanzielle Sicherheit, wenn eine Ärztin oder ein Arzt aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als sechs Monate den Beruf nicht mehr ausüben kann, und wird in einer monatlichen Rente in der vertraglich vereinbarten Höhe ausgezahlt. Ob eine zusätzliche Absicherung erforderlich ist, sollte individuell geprüft werden.

Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung bietet finanzielle Unterstützung bei dauerhafter Invalidität infolge eines Unfalls unabhängig davon, ob dieser im beruflichen oder privaten Umfeld geschieht. Typischerweise wird eine hohe Einmalzahlung bei schweren Invaliditätsgraden vereinbart, ergänzt durch Leistungen wie Unfallrente, Bergungskosten oder kosmetische Operationen.

Wann leistet eine Unfallversicherung?

  • Bei dauerhafter Invalidität infolge eines Unfalls
  • Bei gesundheitlichen Schäden durch Eigenbewegungen
  • Bei Invalidität aufgrund bestimmter Infektionen
  • Bei Beeinträchtigungen durch Vergiftungen

Die Auszahlung einer Unfallversicherung richtet sich nach drei wesentlichen Faktoren: Zunächst wird der Invaliditätsgrad anhand der sogenannten Gliedertaxe ermittelt, bei der jedem Körperteil ein bestimmter Prozentsatz zugeordnet ist. Auf Grundlage des festgestellten Invaliditätsgrades wird die Leistung durch die vereinbarte Versicherungssumme und den Progressionsfaktor berechnet. Besonders wichtig kann das Versichern der Beeinträchtigung einzelner Gliedmaßen für Ärztinnen und Ärzte mit spezifischen Anforderungen, z. B. bei Chirurginnen und Chirurgen, sein.

Tipp: Überprüfen Sie regelmäßig den Schutz Ihrer Unfallversicherung, um von verbesserten Tarifen und Leistungen zu profitieren.

Praxisinhaltsversicherung

Die Praxisinhaltsversicherung ist eine Art „Hausratversicherung“ für die Arztpraxis. Ihr gesamtes Praxisinventar ist gegen verschiedene Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Elementarereignisse abgesichert. Diese Versicherung schützt vor den existenzbedrohenden Kosten, die entstehen, wenn zerstörte Sachwerte wie Geschäftsinventar und Warenbestände ersetzt oder repariert werden müssen. Im Schadensfall kann die Entschädigung zum Neuwert erfolgen, sofern sich die versicherten Sachen in Gebrauch befanden und regelmäßig gewartet wurden.

Rechtschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung für Ärztinnen und Ärzte ist eine wichtige Absicherung, um rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit deren beruflichen Tätigkeit zu bewältigen. Die Versicherung deckt beispielsweise die Kosten für Rechtsbeistand und Gerichtsverfahren aufgrund einer juristischen Streitigkeit ab. Außergerichtliche Verfahren für eine Schlichtung durch unabhängige Mediatorinnen und Mediatoren sind ebenfalls versichert.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei einem strafrechtlichen Vorwurf die Berufshaftpflichtversicherung nicht für den Schaden aufkommt, da sie grundsätzlich keine vorsätzlichen Handlungen abdeckt. Deshalb sollte eine Rechtsschutzversicherung immer auch den erweiterten Strafrechtsschutz für den beruflichen Bereich beinhalten. 

 Cyberversicherung 

Eine Cyberversicherung schützt Ärztinnen und Ärzte vor den finanziellen und rechtlichen Folgen von Cyberangriffen und Datenschutzverletzungen in der digitalen Welt. Hier sind einige Beispiele von Cyberangriffen:

  • Datenrechtsverletzung z. B. Veröffentlichung von Patienteninnen- und Patientendaten
  • Datenverlust
  • Cyber-Erpressung
  • Phishing, Hacker-Angriff oder Infektion mit einer Schadsoftware

Tipp: Eine Cyberversicherung ist für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sehr empfehlenswert!

Nutzen Sie unsere persönliche Beratung

Führen Sie am besten ein Gespräch mit unserem beratenden Fachpersonal, um die beste private Krankenversicherung für Ärzte und Ärztinnen für Ihre individuelle Situation zu finden oder zu klären, ob es für Sie persönlich besser wäre, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.