Vom Studium ins Referendariat: Was nun?

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  • Vorsorge

03. Dezember 2020

Du stehst kurz vor dem Abschluss deines Lehramtsstudiums? Dann haben wir für dich die passenden Tipps, mit denen du in der Übergangsphase zum Referendariat die richtigen Weichen für deine Zukunft als Lehrer stellst!

Was ist beim Eintritt ins Referendariat wichtig?

Mit dem Ende des Studiums, der absolvierten ersten Staatsprüfung und dem Beginn eines Referendariats solltest du ein paar Dinge beachten, die für die ganze Laufbahn im Lehrberuf und Staatsdienst bedeutsam sein könnten: von der passenden Krankenversicherung über sinnvolle Zusatzversicherungen wie einer Haftpflicht bis hin zu staatlichen Fördermöglichkeiten für deine Altersvorsorge.

Lehramtsreferendariat ist nicht gleich Lehramtsreferendariat:

Die Ausbildung von Lehrern ist in Deutschland Sache der Länder. Die Folge: Mit Blick auf den Vorbereitungsdienst ergibt sich ein riesiger Flickenteppich aus unterschiedlichen Behörden, Regelungen und Gesetzesgrundlagen, Fristen, Anwärterbezügen und vielem mehr. Nur ein Beispiel: Allein für die zu absolvierenden Studienseminare gibt es in den 16 Bundesländern aktuell neun verschiedene Bezeichnungen, von „Schulpraktischen Seminaren“ (Nordrhein-Westfalen) über „Landesseminare“ (Mecklenburg-Vorpommern, Saarland) und „Staatliche Seminare“ (Sachsen, Sachsen-Anhalt) bzw. „Staatliche Seminare für Schulpädagogik“ (Baden-Württemberg) bis hin zum „Studienseminar“ (Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen).

Aber es gibt auch Gemeinsamkeiten. Ein Blick auf das, was jetzt besonders wichtig für dich und deine berufliche sowie finanzielle Zukunft ist:

Private Krankenversicherung oder gesetzliche Krankenversicherung?

Auch für Lehramtsanwärter ist eine Krankenversicherung in Deutschland verpflichtend. Als Referendar in einem Angestelltenverhältnis ist das immer die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Hast du hingegen den Status eines „Beamten auf Widerruf“, kannst du frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung (PKV) wählen. In den meisten Bundesländern gibt es keine pauschale Beihilfe, also keinen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung. Daher zahlst du oft den gesamten Beitrag allein. Die private Krankenversicherung bietet dir hingegen spezielle Tarife an, die nur den Teil der Kosten absichern, den die Beihilfe nicht zahlt. Dadurch ist dein Beitrag meist erheblich niedriger als der bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Außerdem profitierst du von besseren Leistungen. In einem Beratungsgespräch erklären wir dir alle Vor- und Nachteile von GKV und PKV.

Du hast Finanz- und Versicherungsfragen rund um deinen Vorbereitungsdienst? Unser Leitfaden für angehende Lehrkräfte gibt die Antworten!

Schutz bei Verletzung der Dienst- und Amtspflicht

Die Schulstunde hat bereits angefangen, du bist spät dran, eilst ins Klassenzimmer und ziehst die Türe hinter dir zu. Blöd nur, dass einer deiner Schüler ebenfalls zu spät war, dir hinterhereilt und noch rasch seine Hand zwischen Tür und Türrahmen steckt. Für die Folgen deines fahrlässigen Handels, die Behandlungskosten der gebrochenen Hand, kommt in der Regel dein Dienstherr auf. Stichwort: Verletzung deiner Amtspflicht. Anders verhält es sich, wenn du grob fahrlässig handelst. Dann kann dich dein Dienstherr in Regress nehmen – die entstandenen Kosten also nachträglich von dir zurückfordern.

Eine Diensthaftpflichtversicherung oder eine private Haftplichtversicherung können dich vor Regressansprüchen und Schadensersatzforderungen schützen.

Schutz gegen Dienstunfähigkeit

Eine unvorhersehbare Dienstunfähigkeit kann jeden treffen, beispielsweise durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung. Eine aktuelle Studie zeigt, dass die Hauptursachen für Berufsunfähigkeit psychische Erkrankungen wie Burn-out, Depressionen und Angststörungen sind. Gerade in der Berufsgruppe der Lehrer sind ebendiese Erkrankungen besonders verbreitet und führen nicht selten zum vorzeitigen Ruhestand. Den Anspruch auf ein staatliches sogenanntes Ruhegehalt besitzt du zurzeit jedoch erst nach einer mindestens fünfjährigen Beamtung (außer, ein Dienstunfall ist Grund für die Dienstunfähigkeit). Auch danach deckt das Ruhegehalt nur einen Teil deines ursprünglichen Einkommens ab. Mit Eintritt der Dienstunfähigkeit baust du zudem keine weiteren Ansprüche auf Altersversorgung auf.

Kurzum: Es ist daher unerlässlich, die Versorgungslücke zu schließen, die im Fall einer Dienst­unfähigkeit entsteht – gerade als Beamter auf Probe bzw. Beamter auf Widerruf, um einen gewissen Lebensstandard zu halten. Hier kann eine Dienstunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeits­versicherung helfen.

Effektiv gegen die Folgen einer Dienstunfähigkeit absichern?

Lass dich beraten!

Vermögenswirksame Leistungen

Mit vermögenswirksamen Leistungen fördert der Staat Sparmaßnahmen mit einer Zulage. Dabei wird ein kleiner Teil deiner Bezüge als Eigenleistung direkt in die Sparmaßnahme überführt und um den Anteil der Förderleistung (also den Arbeitgeberzuschuss bzw. die Arbeitnehmersparzulage) aufgestockt. Akzeptierte Sparmaßnahmen sind derzeit das Bausparen oder auch unter gewissen Umständen das Sparen mittels eines Aktienfonds.

Wichtig dabei: Vermögenswirksame Leistungen werden nur auf Antrag gewährt und sind nicht rückwirkend gültig. Wenn du also vorhast, monatlich einen Teil deiner Bezüge anzusparen, ist es sinnvoll, direkt zum Antritt des Referendariats einen entsprechenden Antrag zu stellen und einzureichen. Ob eine bzw. welche Sparform förderungsfähig und die passende für dich ist, sagt dir unsere Berufsstarterberatung für Lehrer.

Riester-Förderung

Mit dem Riester-Modell ergibt sich für Beamte eine interessante Möglichkeit der staatlich geförderten Altersvorsorge: Die eigens betriebene, also private Altersvorsorge wird durch eine jährliche Zulage vom Staat unterstützt. Die besteht mindestens aus einer Grundzulage von zurzeit jährlich 175 Euro. Hast du Nachwuchs, kommt noch die Kinderzulage von jährlich maximal 300 Euro hinzu (bzw. maximal 185 Euro für Kinder, die bis einschließlich 2007 geboren wurden). Bedingung für die Zulage des Staates ist derzeit, dass du mindestens vier Prozent deiner Jahresbezüge in die beriesterte Altersvorsorge einzahlst.

Welche Art der Sparanlage du wählst, steht dir frei. Von der privaten Rentenversicherung über Fondssparpläne und einen Bausparvertrag bis hin zum sogenannten Wohn-Riester, bei dem das eigene Haus oder die Eigentumswohnung als Altersvorsorge anerkannt wird, ist in der Regel alles möglich, was den gesetzlichen Vorgaben eines Riester-Vertrags genügt. Die Beiträge für die Riester-Rente kannst du übrigens aktuell bis zu einer Höhe von 2.100 Euro im Jahr vollständig steuerlich geltend machen. Wer nahtlos vom Studium ins Referendariat wechselt und noch unter 25 Jahre alt ist, kann vom Staat zusätzliche Fördervorteile erhalten.

Mit Beginn des Referendariats hast du Fragen rund um Finanzen, Fördermöglichkeiten oder den richtigen Versicherungsschutz?

Unser Leitfaden für angehende Lehrkräfte liefert dir alle Antworten!