Vererben oder schenken? Profitipps für die Vermögensübertragung

  • Unternehmertum

27. September 2021

 „Das letzte Hemd hat keine Taschen“, so lautet ein geflügeltes Wort. Es wird gern zitiert, um zum Ausdruck zu bringen, dass es sich nicht lohnt, alles Geld bis zum Lebensende zusammenzuhalten – denn mitnehmen kann man es ja doch nicht. Aber auch, wenn es sicher eine gute Einstellung ist, das eigene Leben zu genießen: Aus Sicht der Nachkommen ist es durchaus sinnvoll, die Finanzen auch über den Tod hinaus zu planen.

Jemand, der seine Kundinnen und Kunden professionell zu diesem Thema berät, ist Rolf Schmitz. Der 55-Jährige ist seit 1994 Berater bei HORBACH. An seinem Standort in Köln betreut er viele Menschen schon seit Jahrzehnten, ist gemeinsam mit ihnen älter geworden und hat miterlebt, wie sich die Finanzthemen verändert haben, mit denen sie sich beschäftigen. „Viele meiner Kundinnen und Kunden sind genau wie ich zwischen 50 und 60 Jahre alt“, erzählt Schmitz. „Das bedeutet, dass wir dieselben Themen haben – es geht in den Beratungen zunehmend auch um Nachlassfragen.“

Der erste Schritt: Die Grundsatzentscheidung treffen

Bevor die Vermögensübertragung konkret werden kann, erklärt Rolf Schmitz, muss der oder die Betroffene eine grundsätzliche Entscheidung darüber treffen, auf welchem Wege das Vermögen weitergegeben werden soll. „Die Frage lautet: Will ich vererben oder schenken? Die beiden Begriffe werden in den Beratungen oft diffus miteinander vermischt, oder aber das Thema wird aus emotionalen Gründen gar nicht angesprochen.“ 

Vererben oder schenken?

Für die Weitergabe von Vermögen gibt es im Wesentlichen zwei Wege: Vererbung oder Schenkung.
Während der Erbe erst mit dem Tod des Erblassers Eigentümer des Erbes wird, geht bei einer Schenkung das Eigentum noch zu Lebzeiten des Schenkers an den Beschenkten über. Ausnahme ist die sogenannte „Schenkung im Todesfall“, bei der das Schenkungsversprechen an die Bedingung geknüpft ist, dass der Beschenkte den Schenkenden überlebt.+

Sowohl beim Erbe als auch bei der Schenkung fallen Steuern für den Begünstigten an, sobald der gesetzliche Freibetrag überschritten ist. Steuerrechtlich gelten Schenkungen als „Erbe zu Lebzeiten“. Allerdings besteht bei der Schenkung die Möglichkeit, das Vermögen stückweise zu übergeben. Denn anders als beim Erbe kann der Schenkungsfreibetrag alle zehn Jahre erneut genutzt werden.

Eine Einschränkung besteht jedoch, wenn die Schenkung weniger als zehn Jahre vor dem Tod des Schenkenden erfolgt. In diesem Fall haben dessen Erben einen Anspruch auf den Betrag, um den sich ihr Pflichtteil erhöhen würde, wenn die Schenkung Teil des Erbes gewesen wäre.

Das Vermögen für die Nachkommen sichern

Angesichts der lang anhaltenden Niedrigzinsphase, so die Erfahrung von Rolf Schmitz, würden viele Kundinnen und Kunden in Sachen langfristige Geldanlagen entmutigt. „Ich versuche jedoch, ihnen einen grundsätzlich anderen Blick auf die Kapitalmärkte zu vermitteln“, erläutert der HORBACH Berater seinen Ansatz. „Denn es war in der Vergangenheit oft so, dass bei kurzfristigen Anlagen die Zinslage eher schlecht war. Die wenigen Jahre vor dem Beginn der aktuellen Niedrigzinsphase waren da die Ausnahme, zumal der Eindruck durch die vergleichsweise hohe Inflation noch verstärkt wurde. Aber reale Rendite bei festverzinslichen Wertpapieren, auch Anleihen genannt, entsteht entweder durch lange Laufzeiten oder schlechte Bonität, also hohe Risiken.“

Nur, wer diese langfristigen Zusammenhänge kenne und berücksichtige, so Schmitz, könne mit guten Dividenden bei überschaubarem Risiko rechnen. „Für Aktien und Fonds, die dem Vermögensaufbau dienen sollen, empfehle ich grundsätzlich Laufzeiten von mehr als zehn Jahren. Für die generationenübergreifende Finanzplanung bedeutet das, dass wir eine langfristige Liquiditäts- und Zielplanung benötigen.“

Dabei sei auch zu bedenken, wie hoch der eigene Liquiditätsbedarf für die verbleibende Lebenszeit noch sein wird. „Wer sich für eine Schenkung entscheidet, muss sehr genau ausrechnen, was er selbst noch benötigt. Für die generationenübergreifende Beratung nutze ich daher ein Netzwerk, in das unter anderem Steuerberater und Juristen eingebunden sind. Und auch für den wichtigen Bereich der Vorsorgevollmachten haben wir Spezialisten mit an Bord.“

Vermögen vererben – Tipps vom Profiberater

Für Kundinnen und Kunden, die sich für die Vererbung entschieden haben, hat Rolf Schmitz verschiedene Tipps parat:

  • Überlegen Sie sich genau, was Sie wem und in welcher Form vererben wollen. Es gibt sehr viele Möglichkeiten, die Übertragung des Vermögens zu gestalten, die unter Umständen erhebliche steuerliche Vorteile mit sich bringen. Beispielhaft sei hier die Möglichkeit genannt, eine Lebensversicherung oder andere Anlageprodukte zugunsten des künftigen Erben abzuschließen und den zu vererbenden Betrag dort als Kapital einzuzahlen. Dann kann das Geld buchstäblich bis zum letzten Moment weiterarbeiten.
  • Versuchen Sie, Ihr Vermögen liquidierbar zu machen, weil es sich dann besser in Teilen vererben lässt.
  • Wer mehrere Immobilien besitzt, ist gut beraten, wenn er diese begutachten lässt. Auf diese Weise kann bei Objekten mit unterschiedlichem Wert frühzeitig ein Ausgleich zwischen den künftigen Erben geschaffen werden: „Das schafft familiären Frieden.“
  • Gerade Immobilien können bereits zu Lebzeiten überschrieben werden. Wichtig ist, in dem Fall an das Nießbrauchrecht für den Erblasser zu denken.
  • Sollten sich die Gespräche um das Erbe schwierig gestalten, empfiehlt es sich, einen unparteiischen Dritten als Mediator hinzuzuziehen, der die Situation von einem neutralen Standpunkt aus betrachtet und entsprechend sachlich argumentieren kann.

Mehrgenerationenberatung im doppelten Sinne

Rolf Schmitz betreut viele seiner Kundinnen und Kunden seit Langem. Das bedeutet einerseits, dass jetzt eben Themen wie die Übertragung des Vermögens in die nächste Generation anstehen – aber auch, dass er längst die Kinder (und teilweise sogar die Enkel) seiner Stammkunden mit berät. „Ich freue mich wahnsinnig, wenn meine Kundinnen und Kunden mir so weit vertrauen, dass sie ihre jungen Angehörigen zur Beratung zu mir schicken“, erzählt er. „Allerdings bleibe ich schwerpunktmäßig bei meinen Themen. Denn längst haben wir auch bei HORBACH nachfolgende Generationen, die natürlich viel näher an dem dran sind, was die Gleichaltrigen bewegt. Ich erkläre daher vor allem die Basics, und dann gebe ich die Beratung intern an meine jüngeren Kollegen weiter. Sie sprechen die Sprache der Generationen Y und Z.“

Umgekehrt, ergänzt Schmitz, laufe das genauso. „Die Unterstützung innerhalb unseres Netzwerkes, aber auch durch die Zentrale ist wirklich toll. Auf diese Weise können wir bei HORBACH schon seit mehreren Generationen den bestmöglichen Kundenservice anbieten.“

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