Altersvorsorge für Lehrer (m/w/d) 

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Bei Lehrkräften im Ruhestand wird in Deutschland grundsätzlich zwischen verbeamteten und angestellten Lehrerinnen und Lehrern unterschieden. Lehrkräfte, die auf Lebenszeit verbeamtet sind, haben i. d. R. gute Chancen auf das sogenannte Ruhegehalt, ohne dass sie während ihrer Amtszeit selbst aktiv Beiträge zur Altersvorsorge entrichten.

Angestellte Lehrkräfte hingegen haben einen Anspruch auf die gesetzliche Altersrente, wie versicherungspflichtige Angestellte in der freien Wirtschaft. Darüber hinaus sind angestellte Lehrkräfte i. d. R. in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) pflichtversichert, wo sie zusätzliche Rentenansprüche aufbauen. Die Höhe der Rentenzahlung ist dabei von der Dauer und der Höhe der Einzahlungen abhängig.

Beide Personengruppen können ihre individuellen Versorgungslücken im Alter schließen. Hier kommen dann die Möglichkeiten der zusätzlichen privaten Altersvorsorge zum Tragen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer haben nach einer Wartezeit von i. d. R. 5 Jahren einen Pensionsanspruch. 
  • Angestellte Lehrerinnen und Lehrer haben einen Anspruch auf die gesetzliche Rente sowie eine Rente aus der VBL. 
  • Versorgungslücken können durch individuelle private Vorsorgelösungen geschlossen werden.

Pension als verbeamteter Lehrer (m/w/d) 

Bereits bei der Verbeamtung auf Widerruf müssen keine gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge mehr entrichtet werden. Durch gewisse Risiken können Beamte auf Widerruf und Probe aber nochmal in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert werden. Bei einer Verbeamtung auf Lebenszeit müssen keine gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge  gezahlt werden. Verbeamtete Lehrkräfte haben i. d. R. nach einer Wartezeit von 5 Jahren Anspruch auf eine staatliche Rente, die umgangssprachlich betitelte „Pension“ bzw. das „Ruhegehalt“. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienst, z. B. durch einen Dienstausfall, bleibt der Ruhegehaltsanspruch bestehen. 

Die Beamtenversorgung ist daher ein wichtiges Thema im öffentlichen Dienst und baut sich anders auf als die gesetzlichen Rentenansprüche. Maximal können 71,75 % des Bruttogehalts als Pension bei einer 40-jährigen Dienstzeit bezogen werden. Das ist der Versorgungssatz, den eine verbeamtete Person höchstens erhalten kann. Dabei wird die Versorgungsleistung aufgrund der geleisteten Dienstjahre berechnet, d. h. für jedes volle Dienstjahr werden 1,79 % Ruhegehaltsansprüche aufgebaut, wobei es in der frühen Zeit der Verbeamtung auch noch Mindestansprüche hinsichtlich der Versorgung gibt.

Berechnung der Pensionshöhe 

Bei der Berechnung der Pensionshöhe wird von einer durchgängigen Vollzeitbeschäftigung ausgegangen. Wie sich Teilzeitarbeit oder auch Kindererziehungszeiten auf den Versorgungssatz auswirken können, sehen Sie in der Grafik.

Abb.: Berechnung des Versorgungssatzes der Pension bei Teilzeitbeschäftigung

Teilzeitarbeit oder Kindererziehungszeiten führen zu erheblichen Verschlechterungen in Bezug auf den Versorgungsgrad. 

So viel ist klar: Auch bei Beamtinnen und Beamten spielen die individuellen Diensterwerbsbiografien eine wesentliche Rolle für den Pensionsanspruch. Gerade bei unterbrochenen bzw. fehlenden Jahren wird die Lücke zum maximal möglichen Versorgungsgrad größer. Ein Großteil der verbeamteten Lehrkräfte erhält nicht den maximalen Versorgungssatz. Daher lohnt sich gerade für diese Berufsgruppe eine private Altersvorsorge, um die Versorgungslücke zu reduzieren. 

Wer den Beamtenstatus verliert, beispielsweise durch Krankheit oder Aberkennung, hat keinen Anspruch auf eine Pension: Die Lehrkraft wird anschließend über die gesetzliche Rentenversicherung nachversichert. 

Bei der Pension sollte die Minderung der Kaufkraft durch die Inflation ebenfalls berücksichtigt werden.

Gut zu wissen

Der Anspruch auf den Höchst-Versorgungssatz von 71,75 % des Bruttogehalts sind nur bei durchgehender Vollzeittätigkeit und Erfüllung von 40 Dienstjahren möglich. Daher ergibt sich immer eine Versorgungslücke von mindestens 30 %. Bei Teilzeitarbeit oder einem späten Eintritt in die Verbeamtung auch mehr.

Rente als angestellter Lehrer (m/w/d)

Angestellte Lehrkräfte sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Das erzielte und gesetzlich rentenversicherungspflichtige Jahreseinkommen wird dabei dem für das Jahr ermittelten Durchschnittseinkommen gegenübergestellt. Entspricht das individuelle Jahreseinkommen exakt dem Durchschnittseinkommen gibt es einen Entgeltpunkt für das gesetzliche Rentenkonto. Ist das Einkommen geringer oder höher erhält man entsprechend weniger oder mehr als einen Punkt, wobei die maximale Grenze der Entgeltpunkte an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt ist. Mit dem Renteneintritt werden die Entgeltpunkte mit einem Rentenwert multipliziert und ergeben die gesetzliche Bruttoaltersrente. 

Die gesetzlichen Bruttorentenansprüche werden innerhalb der Renteninformation an die angestellten Lehrkräfte kommuniziert. Hierfür muss eine Wartezeit von 60 Monaten erreicht und das 27. Lebensjahr erfüllt sein.

Angestellte im öffentlichen Dienst werden i. d. R. in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) pflichtversichert. Es handelt sich hierbei um eine mischfinanzierte betriebliche Altersversorgung, d. h. ein Anteil trägt der Arbeitgeber und einen Anteil die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer. 

Im Endeffekt errechnet sich die Höhe der Rente aus der VBL aus dem zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgelt. Dieses Jahresentgelt erhält für jedes Jahr Versorgungspunkte. Zum Renteneintritt werden diese Versorgungspunkte mit einem „Messbetrag“ multipliziert und ergeben die Bruttoaltersrente vor Steuern und vor Sozialversicherungsbeiträge. Für die Ansprüche aus der VBL erhalten die Versicherteten Kontoauszüge.

Mit dem Betriebsrentenrechner VBLklassik haben Sie die Möglichkeit, Ihren prognostizierten Versorgungsanspruch zu berechnen.

Grundsätzlich kann die VBLklassik, welche als Pflichtversicherung gilt, durch die VBLextra aufgestockt werden. Letzteres ist keine Pflichtversicherung, sondern eine freiwillige und zusätzliche Vorsorge.

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Private Altersvorsorge für Lehrkräfte 

Grundsätzlich können verbeamteten und angestellten Lehrkräften Versorgungslücken entstehen, welche sich in der Höhe stark in Abhängigkeit der Erwerbsbiographen unterscheiden. Des Weiteren sind der persönliche Lebensstandard und die Inflationsrisiken sowie etwaige rentenmindernde Abzüge, wie z. B. vorzeitiger Ruhestand, Steuern und ggf. Sozialversicherungsbeiträge bzw. die Beitragshöhe der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen. Das Thema Vorsorge ist also sehr individuell und sollte auch individuell besprochen werden. 

Die Möglichkeiten der privaten Vorsorge sind vielseitig und sehr komplex. Von der Rürup-Rente, welche eine volle steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge ermöglicht bis zur flexiblen privaten Vorsorge, die in der Auszahlungsphase steuerlich begünstigt und frei gestaltbar ist. Die Riester-Rente, welche eine Zulagenförderung für Kinder vorsieht, ist besonders für Familien interessant. Welche Vorsorgelösung für Sie die Richtige ist und welche Kombinationsmöglichkeiten Sinn ergeben, erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch. Auf Basis Ihrer Anforderungen und Wünsche findet HORBACH für Sie die beste Altersvorsorge. 

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