Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer (m/w/d)

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Eine Diensthaftpflichtversicherung, auch Amtshaftpflichtversicherung genannt, gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Lehrerinnen und Lehrer. Sie bewahrt Lehrkräfte davor, für selbstverschuldete Fehler finanziell aufkommen zu müssen, die sie während ihrer Dienstzeit verursacht haben. HORBACH hilft Ihnen in einem persönlichen Gespräch, die passende Versicherungslösung mit den besten Konditionen zu finden. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Diensthaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Lehrkräfte.
  • Gut zu wissen: Die private Haftpflichtversicherung schützt Lehrkräfte nur teilweise oder nicht vor Schäden während der Dienstzeit. 
  • Bei der Wahl der Diensthaftpflichtversicherung sollte auf die Klausel für den Verlust von Dienstschlüsseln geachtet werden.

Wer braucht eine Diensthaftpflichtversicherung? 

Damit sind selbstständige oder freiberufliche Lehrerinnen und Lehrer gegen Kosten abgesichert, die während der Dienstzeit entstehen, beispielsweise Sach-, Personen sowie Vermögensschäden. Auch die Kosten für das Abhandenkommen Ihrer Dienstschlüssel sind hierbei abgesichert. Bis zur festgelegten Deckungssumme sind Lehrkräfte vor finanziellen Forderungen geschützt.

Angestellte und verbeamtete Lehrkräfte sind i. d. R. vor Schäden während des Dienstes geschützt, allerdings nicht bei grober Fahrlässigkeit.  

Tipp

Die private Haftpflichtversicherung schützt Lehrerinnen und Lehrer gegen Schäden in der Freizeit und greift i. d. R. nicht bei Schäden während der Dienstzeit. 

Diensthaftpflichtversicherung für verbeamtete Lehrkräfte 

Lehrkräfte im öffentlichen Dienst sind i. d. R. durch ihre Dienstbehörde abgesichert. Allerdings haftet die Lehrerin bzw. der Lehrer bei grober Fahrlässigkeit selbst. Daher kann sich eine Diensthaftpflichtversicherung für verbeamtete Lehrkräfte ebenfalls lohnen. 

Ablauf bei Haftung während des Dienstes

  1. Zunächst haftet der Träger der Schule.
  2. Unter Umständen kann die Dienstbehörde Regress bei der Lehrkraft nehmen.
  3. Der Regress ist im Zivilrecht der gesetzlich vorgesehene Rückgriff eines zur Leistung verpflichteten Schuldners gegen einen Dritten, der dem Schuldner gegenüber dafür haftet.

Nutzen Sie unsere persönliche Beratung

Unsere Beraterinnen und Berater gehen in einem persönlichen Gespräch auf diese und weitere, individuell mit Ihnen abgestimmte Themen ein. Füllen Sie unser Kontaktformular aus und vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin.

Deckung der Diensthaftpflichtversicherung 

Die Diensthaftpflicht schützt Lehrerinnen und Lehrer vor Sach-, Personen- sowie Vermögensschäden während der Dienstzeit, d. h. in der Schule, während des Unterrichts, auf Klassenfahrten und Ausflügen. 

Versicherung der Dienstschlüssel 

Bei Verlust des dienstlichen Schlüsselbundes (oftmals Sicherheitsschlüssel) können sehr hohe Kosten auf die Lehrkraft zukommen, insbesondere wenn aus Sicherheitsgründen die gesamte Schlüsselanlage ausgetauscht werden muss. Daher ist es wichtig, auf die Klausel für Dienstschlüssel zu achten oder den beruflichen Schlüsselverlust im Tarif mitversichern zu lassen. 

Tipp

Achten Sie bei der Wahl Ihrer Diensthaftpflicht auf die Klausel für die Deckung bei Abhandenkommen Ihrer Dienstschlüssel.

Diensthaftpflichtversicherung im Referendariat 

Referendarinnen und Referendare besitzen die gleichen Pflichten wie Lehrkräfte, weshalb die Diensthaftpflichtversicherung während des Referendariats ebenso zu empfehlen ist wie für alle praktizierenden Lehrkräfte. Auch beim Umfang der Absicherung sollten hier keine Abstriche gemacht werden.

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