Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer (m/w/d)

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Eine Diensthaftpflichtversicherung, auch Amtshaftpflichtversicherung genannt, gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Lehrerinnen und Lehrer. Sie bewahrt Lehrkräfte davor, für selbstverschuldete Fehler finanziell aufkommen zu müssen, die sie während ihrer Dienstzeit verursacht haben.

Die meisten der Diensthaftpflichtfälle gehören zur Verletzung der Aufsichtspflicht. So zum Beispiel, wenn es auf dem Pausenhof zu einer Rangelei zwischen Schulkindern kommt oder wenn ein Schützling bei einem Klassenausflug nicht genug im Straßenverkehr aufpasst und vor ein Auto läuft. Diese Fälle können zu einer Verletzung der Aufsichtspflicht gehören und können die Lehrkraft in finanzielle Schwierigkeiten bringen.

Die Diensthaftpflichtversicherung schließt diese Lücke. HORBACH hilft Ihnen in einem persönlichen Gespräch, die passende Versicherungslösung mit den besten Konditionen zu finden. 

Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Diensthaftpflichtversicherung oder auch Amtshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Lehrkräfte.
  • Gut zu wissen: Eine Diensthaftpflichtversicherung ist etwas anderes als eine Haftpflichtversicherung. So schützt die private Haftpflichtversicherung Lehrer und Lehrerinnen nur teilweise oder gar nicht vor Schäden in der Dienstzeit. Dieses deckt die Diensthaftpflichtversicherung wiederum ab.
  • Bei der Wahl der Amtshaftpflichtversicherung sollten Lehrer und Lehrerinnen auf die Klausel für den Verlust von Dienstschlüsseln geachtet werden.

Diensthaftlichtversicherung für Lehrer und Lehrerinnen – für wen ist sie sinnvoll?

Die Amtshaftpflichtversicherung sichert freiberufliche und selbstständige Lehrkräfte gegen Sach-, Personen sowie Vermögensschäden, die in ihrer Dienstzeit entstehen, ab. Diese sind i. d. R. überhaupt nicht von dem jeweiligen Einsatzort abgesichert und die Lehrkräfte müssen sich selbst um eine Versicherung kümmern. Daher gehört sie gerade für diese Berufsgruppe zu den wichtigsten Versicherungen für Lehrer und Lehrerinnen.

Angestellte und verbeamtete Lehrkräfte sind prinzipiell vor Schäden während des Dienstes geschützt, allerdings nicht bei Fällen, die als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden können. Da Fehler menschlich sind, können auch hier Lehrerinnen und Lehrer schnell zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Versicherung kann anhand von einer extra Klausel den Verlust von einem Dienstschlüssel absichern. So schützt die Diensthaftpflichtversicherungen Lehrer und Lehrerinnen bis zu einer festgelegten Deckungssumme 

Was fällt alles unter die Diensthaftpflicht von Lehrern und Lehrerinnen?

Lehrerinnen und Lehrer sind gesetzlich dazu verpflichtet ihre Aufsichtspflicht gegenüber den Schülerinnen und Schülern auszuüben. Sie bewahren somit ihre Schutzbefohlenen und Dritte vor Schäden. Je nach Bundesland variiert die Diensthaftpflicht in kleineren Nuancen. Jedoch betrifft sie mindestens folgende Bereiche:

  • Schulstunden
  • Pausenaufsicht
  • Vertretungsstunden
  • Schulausflüge
  • Klassenfahrten

Ist die Aufsichtspflicht nicht ausreichend umgesetzt worden und es sind Schäden entstanden, können Lehrkräfte gerade bei grober Fahrlässigkeit finanziell zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Amtshaftpflicht für Angestellte im öffentlichen Dienst zählt dabei genauso, wie für freiberufliche oder selbstständige Lehrkräfte.

Tipp

Die private Haftpflichtversicherung schützt Lehrerinnen und Lehrer gegen Schäden in der Freizeit und greift i. d. R. nicht bei Schäden während der Dienstzeit. 

Diensthaftpflichtversicherung für verbeamtete Lehrer und Lehrerinnen 

Lehrkräfte im öffentlichen Dienst sind i. d. R. durch ihre Dienstbehörde abgesichert. Allerdings haftet die Lehrerin bzw. der Lehrer bei grober Fahrlässigkeit selbst. Daher kann sich eine Diensthaftpflichtversicherung für Angestellte im öffentlichen Dienst ebenfalls lohnen. 

Ablauf bei Haftung während des Dienstes

  1. Zunächst haftet der Träger der Schule.
  2. Unter Umständen kann die Dienstbehörde Regress bei der Lehrkraft nehmen.
  3. Der Regress ist im Zivilrecht der gesetzlich vorgesehene Rückgriff eines zur Leistung verpflichteten Schuldners gegen einen Dritten, der dem Schuldner gegenüber dafür haftet.

Nutzen Sie unsere persönliche Beratung

Unsere Beraterinnen und Berater gehen in einem persönlichen Gespräch auf diese und weitere, individuell mit Ihnen abgestimmte Themen ein. Füllen Sie unser Kontaktformular aus und vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin.

Deckung der Diensthaftpflichtversicherung 

Bei einem Haftpflichtfall wird nach verschiedenen Schadensbereichen unterschieden. So zählt eine körperliche Auseinandersetzung unter Schülern unter den Personenschaden und der Verlust eines Dienstschlüssel als Sachschadensfall. Sollte die Klassenkasse verloren gehen, fällt es unter die Vermögensschäden.
Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Lehrerinnen und Lehrer vor allen Schadensfällen während der Dienstzeit, d. h. in der Schule, während des Unterrichts, auf Klassenfahrten und Ausflügen.

Schadensarten: Beispiele für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
Schadensarten: Beispiele für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.

Schlüsselversicherung für Lehrer und Lehrerinnen 

Bei Verlust des dienstlichen Schlüsselbundes (oftmals Sicherheitsschlüssel) können sehr hohe Kosten auf die Lehrkraft zukommen, insbesondere wenn aus Sicherheitsgründen die gesamte Schlüsselanlage ausgetauscht werden muss. Daher ist es wichtig, auf die Klausel für Dienstschlüssel zu achten oder den beruflichen Schlüsselverlust im Tarif mitversichern zu lassen. So sind durch die Schlüsselversicherung Lehrer und Lehrerinnen effektiv geschützt.

Tipp

Achten Sie bei der Wahl Ihrer Amtshaftpflichtversicherung auf die Klausel für die Deckung bei Abhandenkommen Ihrer Dienstschlüssel.

Diensthaftpflichtversicherung im Referendariat 

Referendarinnen und Referendare besitzen die gleichen Pflichten wie Lehrkräfte, weshalb die Diensthaftpflichtversicherung während des Referendariats ebenso zu empfehlen ist wie für alle praktizierenden Lehrkräfte. Auch beim Umfang der Absicherung sollten hier keine Abstriche gemacht werden.

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