Krankenversicherung für Lehrer und Lehrerinnen
Im Berufsstand der Lehrerinnen und Lehrer gibt es einige Besonderheiten bei der Wahl zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV). Diese können sowohl von einigen gesetzlichen Bestimmungen als auch von privaten Situationen abhängig sein.
So sind angestellte Lehrkräfte, wie auch in anderen Berufsbranchen, bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Wenn die Grenze überschritten wird, ist die PKV für Lehrer im Anstellungsverhältnis jedoch frei zugänglich und sie können sich zwischen beiden Varianten entscheiden.
Bei verbeamteten Lehrkräften verhält es sich jedoch anders. Sie unterliegen gar keinen Zugangsbeschränkungen und können frei zwischen beiden Krankenkassen-Modellen wählen. Dieses trifft auch bereits auf Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen zu.
Wenn eine Private Krankenversicherung Lehrer und Lehrerinnen absichert, profitieren sie von besonderen Vorteilen. Verbeamtete Lehrkräfte erhalten von ihrer Dienstbehörde (Staat) eine Beihilfe zu Ihren Behandlungskosten wodurch die Krankheitskosten mindestens zu 50 % von der Beihilfe getragen werden. Dadurch wird die Finanzierung einer Privaten Krankenversicherung wesentlich kostengünstiger aber die Lehrer und Lehrerinnen können trotzdem alle Vorteile der PKV genießen.
Bei unserer HORBACH Lehrerberatung wird Ihnen in einem persönlichen Gespräch gezeigt, wie Sie Ihre eigene Gesundheit und die ihrer Liebsten bestmöglich absichern. Lassen Sie sich beraten.
Lehrer Krankenversicherung – das Wichtigste im Überblick
- Ein Wechsel in eine Private Krankenversicherung für Lehrer im Anstellungsverhältnis kann erst ab der jährlich angepassten Einkommensgrenze (2025: 73.800 €) umgesetzt werden.
- Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer haben die Wahl zwischen der PKV und GKV
- Beamtete Lehrerinnen und Lehrer bekommen von ihrer Dienstbehörde eine Beihilfe zu den Krankheitskosten.
- Beihilfe für Beamte: Verbeamtete Lehrkräfte haben Anspruch auf mindestens 50 % Beihilfe.
- Der Anspruch auf Beihilfe richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes sowie nach dem persönlichen Familienstand.
- Familienmitglieder von Lehrkräften im Beamtenverhältnis profitieren ebenfalls von der Beihilfe.
Was ist Beihilfe?
Beihilfe ist eine Geldleistung der Dienstbehörde für ihre Bediensteten im Rahmen der Fürsorgepflicht. Sie ergänzt die gesundheitliche Eigenvorsorge, die von den Beamtinnen und Beamten aus den laufenden Bezügen finanziert wird.
Die Dienstbehörde beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Kosten im Krankheitsfall = „individuelle Beihilfe“.
Beihilfe für Lehrer und Lehrerinnen im Beamtenverhältnis
Mit der Verbeamtung auf Widerruf haben Sie Anspruch auf Beihilfe durch Ihre Dienstbehörde, welche die Absicherung Ihrer Krankheitskosten mit dem individuellen Beihilfesatz bezuschusst. Dieser richtet sich nach den Beihilfeverordnungen der Bundesländer.
Nähere Informationen erhalten Sie im Beratungsgespräch.
Eine beihilfekonforme Krankenversicherung für Lehrer und Lehrerinnen sichert die übrigen Restkosten ab – sodass Sie keine Kosten selbst tragen müssen.
Beihilfe Bemessungssatz
In der Regel liegt der Bemessungssatz, also der Erstattungsanteil am Rechnungsbetrag bei 50 %.
Je nach Familienstand kann der Beihilfesatz auch auf bis zu 70 % steigen. Ehepartner und Kinder können sogar bis zu 90 % Beihilfe erhalten. Eine Ausnahme gilt in Hessen (Stand 2024)
Wahl der richtigen Krankenversicherung für Lehrer und Lehrerinnen
Unterschiede Gesetzliche und Private Krankenversicherung für Lehrer und Lehrerinnen
Private Krankenversicherung für Lehramtsanwärter
Für Beamtenanwärterinnen und -anwärter gibt es gesonderte Anwärtertarife mit einem abgesenkten Einstiegsbeitrag, der für den Zeitraum des Referendariats gilt. Nach dieser Zeit ändert sich der Beitrag auf den regulären Beitrag.
Nutzen Sie unsere persönliche HORBACH Lehrerberatung
Unsere Beraterinnen und Berater gehen in einem persönlichen Gespräch auf individuelle Fragen ein. So unterstützt HORBACH Lehrer und Lehrerinnen auf die für sie relevante Themen. Füllen Sie unser Kontaktformular aus und vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin.
Krankenversicherung im Lehramtsstudium
Bereits als Lehramtsanwärter sollten Sie sich mit dem Thema Private Krankenversicherung auseinandersetzen. Nach erfolgtem Studium beginnt für Sie der Vorbereitungsdienst bzw. das Referendariat, ab dem Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf sein werden. Damit sind Sie beihilfeberechtigt.
Beim Eintritt in eine Private Krankenversicherung erfolgt eine Gesundheitsprüfung. Hierbei werden Fragen zu Vorerkrankungen und Untersuchungen der letzten Jahre gestellt.
Tipp für Lehrerinnen und Lehrer: Gesundheitszustand einfrieren lassen
Schon als Studentin oder Student können Sie sich mit einer Anwartschaftsversicherung die Option auf einen beihilfekonformen Krankenversicherungstarif ohne erneute Gesundheitsprüfung sichern. Ihr heutiger Gesundheitszustand wird „eingefroren“ und für die Zukunft gesichert. Die Kosten für diesen Optionstarif sind äußerst überschaubar. Bereits ab 1 Euro pro Monat können Lehrerinnen und Lehrer ihren Gesundheitszustand einfrieren lassen.
Gut zu wissen: Eine Anwartschaftsversicherung ist sinnvoll, da Krankheiten bzw. Verletzungen während des Studiums schnell zu einem Risikozuschlag oder sogar dem Ausschluss bei Ihrer (zukünftigen) Krankenversicherung führen.
Sichern Sie sich jetzt Ihren kostenlosen Ratgeber für angehende Lehrkräfte!
Mit allen wichtigen Informationen rund um Ihr Referendariat inklusive Checklisten.
Häufige Fragen rund um Krankenversicherung für Lehrer und Lehrerinnen
Je nach Bundesland bestehen unterschiedliche Richtlinien. So ist es z. B. in Niedersachsen seit Ende 2023 möglich auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Zuschuss zum Beitrag vom Dienstherrn zu erhalten. Über die aktuelle Rechtslage können Sie unsere Berater und Beraterinnen genauer informieren.
Alle Beschäftigten, die nach Juli 1998 in den öffentlichen Dienst eingetreten sind, haben keinen Anspruch auf Beihilfe.
Nutzen Sie unsere persönliche Beratung
Unsere Beraterinnen und Berater gehen in einem persönlichen Gespräch auf diese und weitere, individuell mit Ihnen abgestimmte Themen ein. Füllen Sie unser Kontaktformular aus und vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin.