Krankenversicherung  für Lehrer (m/w/d) 

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Die private Krankenversicherung ist für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis meist die erste Wahl. Verbeamtete Lehrkräfte unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen, profitieren von einer besseren medizinischen Versorgung und haben Beihilfeanspruch. Auch angestellte Lehrer werden ab einer bestimmten Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung zugelassen. HORBACH zeigt Ihnen in einem persönlichen Gespräch, wie Sie Ihre eigene Gesundheit und die ihrer Liebsten bestmöglich absichern. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Verbeamtete Lehrkräfte haben Anspruch auf mindestens 50 % Beihilfe. 
  • Der Anspruch auf Beihilfe richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes sowie nach dem persönlichen Familienstand. 
  • Familienmitglieder von Lehrkräften im Beamtenverhältnis profitieren von Zuschüssen durch die Beihilfe.

Beihilfeanspruch für verbeamtete Lehrkräfte

Mit der Verbeamtung auf Widerruf haben Sie Anspruch auf individuelle Beihilfe durch Ihre Dienstbehörde, welche die Absicherung Ihrer Krankheitskosten mit dem individuellen Beihilfesatz bezuschusst. Dieser richtet sich nach den Beihilfeverordnungen der Bundesländer. 

Gut zu wissen 

In der Regel liegt der Bemessungssatz, also der Erstattungsanteil am Rechnungsbetrag bei 50 %. 

Je nach Familienstand kann der Beihilfesatz auch auf bis zu 70 % steigen. Ehepartner erhalten 70 % Beihilfe und Kinder sogar 80 %. Ausnahmen bilden die Bundesländer Hessen sowie Sachsen und Schleswig-Holstein für Familienangehörige.

Was genau ist die Beihilfe? 

Beihilfe ist eine Geldleistung der Dienstbehörde für ihre Bediensteten im Rahmen der Fürsorgepflicht. Sie ergänzt die gesundheitliche Eigenvorsorge, die von den Beamtinnen und Beamten aus den laufenden Bezügen finanziert wird.

Die Dienstbehörde beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Kosten im Krankheitsfall = „individuelle Beihilfe“. Nähere Informationen erhalten Sie im Beratungsgespräch.

Wer hat Anspruch auf Beihilfe? 

  • Beamtinnen und Beamte
  • Versorgungsempfänger/-innen
  • Witwen und Witwer
  • Waisen sowie Halbwaisen

Berücksichtigungsfähige Angehörige 

  • Eheleute (abhängig vom Einkommen und sofern nicht selbst beihilfeberechtigt)
  • Eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner (abhängig vom Einkommen und sofern nicht selbst beihilfeberechtigt)
  • Kinder (abhängig von Kindergeld bzw. Familienzuschlag und sofern nicht selbst beihilfeberechtigt).

Eine beihilfekonforme Krankenversicherung sichert die übrigen Restkosten ab – sodass Sie keine Kosten selbst tragen müssen.

Wahl der richtigen Krankenversicherung für Lehrkräfte 

Lehrkräfte, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze (in 2024 liegt diese bei 69.300 €) überschreiten, haben grundsätzlich die Wahl zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer privaten Krankenversicherung (PKV). Während angestellte Lehrkräfte ein Mindesteinkommen vorweisen müssen, um in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden, gelten für verbeamtete Lehrkräfte keine Annahmevoraussetzungen und zudem noch viele finanzielle Anreize. Die Kostenbeteiligung in Höhe von mind. 50% durch die Beihilfe und weitere Vorteile in der medizinischen Versorgung machen die private Krankenversicherung zur besten Alternative für verbeamtete Lehrkräfte. 

Vorteile einer PKV für Beamtinnen und Beamten mit individueller Beihilfe

  • Individueller Versicherungsschutz
  • Absicherung für alle − ggf. über die Öffnungsaktionen der PKV
  • Flexibilität und Familienfreundlichkeit
  • garantiert dauerhafte Leistungen
  • geringere Beiträge im Alter

Absicherungsbereiche der PKV für verbeamtete Lehrer und Anwärter (m/w/d)

  • Ambulanter Bereich: ambulante Heilbehandlungen, z. B. Hausarztbesuch
  • Stationärer Bereich: stationäre Aufnahme im Krankenhaus, z. B. für eine Operation, Geburt etc.
  • Zahnbereich: zahnmedizinische Vorsorge, kieferorthopädische Leistungen, Zahnersatz etc.

Gesetzliche und private Krankenversicherung für Lehrerinnen und Lehrer 

Für Beamtenanwärterinnen und -anwärter gibt es gesonderte Anwärtertarife mit einem abgesenkten Einstiegsbeitrag, der für den Zeitraum des Referendariats gilt. Nach dieser Zeit ändert sich der Beitrag auf den regulären Beitrag.

Nutzen Sie unsere persönliche Beratung

Unsere Beraterinnen und Berater gehen in einem persönlichen Gespräch auf diese und weitere, individuell mit Ihnen abgestimmte Themen ein. Füllen Sie unser Kontaktformular aus und vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin.

Krankenversicherung im Lehramtsstudium 

Bereits während des Lehramtstudiums sollten Sie sich mit dem Thema Private Krankenversicherung auseinandersetzen. Nach erfolgtem Studium beginnt für Sie der Vorbereitungsdienst bzw. das Referendariat, ab dem Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf sein werden. Damit sind Sie beihilfeberechtigt. 

Beim Eintritt in eine private Krankenversicherung erfolgt eine Gesundheitsprüfung. Hierbei werden Fragen zu Vorerkrankungen und Untersuchungen der letzten Jahre gestellt. 

Gut zu wissen 

Schon als Studentin oder Student können Sie sich mit einer Anwartschaftsversicherung die Option auf einen beihilfekonformen Krankenversicherungstarif ohne erneute Gesundheitsprüfung sichern. Ihr heutiger Gesundheitszustand wird „eingefroren“ und für die Zukunft gesichert. Die Kosten für diesen Optionstarif sind äußerst überschaubar. Bereits ab 1 Euro pro Monat können Sie Ihren Gesundheitszustand „einfrieren“.

Eine Anwartschaftsversicherung ist sinnvoll, da Krankheiten bzw. Verletzungen während des Studiums schnell zu einem Risikozuschlag oder sogar dem Ausschluss bei Ihrer (zukünftigen) Krankenversicherung führen.

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